Was Mieter beim Auszug beachten müssen
Karlsruhe– Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verkündet am Mittwoch (10.30 Uhr) eine Entscheidung zur Verantwortung von Mietern für Schönheitsreparaturen in einer Wohnung. Dabei geht es um die Frage, welche Auswirkungen eine “Renovierungsvereinbarung” zwischen dem Mieter und dessen Vormieter hat. Vor dem Hintergrund einer solchen Vereinbarung verlangt eine Vermieterin Schadensersatz für von ihr in Auftrag gegebene Malerarbeiten. (Az. VIII ZR 277/16)
Der Mieter lehnte diese Forderung ab und verwies auf die BGH-Rechtssprechung, wonach eine Klausel unwirksam ist, die einem Mieter Schönheitsreparaturen bei einer unrenoviert übergebenen Wohnung ohne angemessenen Ausgleich auferlegt. Der betroffene Mieter hatte die Wohnung unrenoviert übernommen, allerdings eine Renovierungsvereinbarung mit seiner Vormieterin geschlossen. Nach Ansicht der Vermieterin ist er deshalb zu den Schönheitsreparaturen verpflichtet.