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Syrien: du bist mein Gefängnis und meine Freiheit

Veröffentlicht von PSM.Media

OLG Düsseldorf lässt neue Anklage gegen verurteilten IS-Dschihadisten nicht zu

Düsseldorf- Das Oberlandesgericht (OLG)  hat eine neue Anklage der Bundesanwaltschaft gegen einen rechtskräftig verurteilten deutschen IS-Dschihadisten nicht zugelassen. Es sei nicht auszuschließen, dass die in der neuen Anklageschrift erhobenen Vorwürfe gegen den 28-jährigen Nils D. bereits Gegenstand des vorangegangenen Strafverfahrens und des Urteils gegen den deutschen Staatsangehörigen gewesen seien, begründete der Düsseldorfer Staatsschutzsenat am Mittwoch seinen Beschluss.

D. war im März 2016 von dem Düsseldorfer Gericht wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden, die er derzeit verbüßt. Er soll im Oktober 2013 nach Syrien gereist sein und sich Anfang März 2014 der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen haben.

In ihrer neuen Anklage warf die Bundesanwaltschaft dem 28-Jährigen dreifachen Mord und die Begehung von Kriegsverbrechen vor. Der Ermittlungsbehörde zufolge soll D. von Juli bis November 2014 als IS-Mitglied einer sieben- bis achtköpfigen Gruppe angehört haben, die in einem IS-Gefängnis in Syrien regelmäßig Gefangene folterte.

Das OLG wies jedoch in seinem Nichteröffnungsbeschluss darauf hin, dass ein Verurteilter nicht noch einmal wegen derselben Tat bestraft werden dürfe, wegen der er bereits verurteilt worden sei. So sei unter anderem der Umstand, dass in dem Gefängnis in Syrien Folterungen bis zum Tod stattgefunden hätten, von denen D. gewusst habe und die er beobachtet haben solle, Gegenstand der ersten Anklage und des Urteils vom 2016 gewesen.

Gegen den OLG-Beschluss kann die Bundesanwaltschaft das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde einlegen.

 

Quelle: AFP, 10.10.2018, Foto: Justitia/Syrien: du bist mein Gefängnis und meine Freiheit, (Quelle: dpa/AFP/Archiv / Peter Steffen)