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Arbeitnehmer erhalten Recht auf Rückkehr in Vollzeit-Job

Veröffentlicht von PSM.Media

Gesetz zur Brückenteilzeit

tritt ab 1. Januar 2019 in Kraft

Die Arbeitnehmer in Deutschland haben ab dem kommenden Jahr das Recht, nach einer Teilzeitbeschäftigung wieder voll zu arbeiten. Der Bundestag billigte am Donnerstag mit den Stimmen der großen Koalition das Gesetz zur Brückenteilzeit, das am 1. Januar in Kraft treten soll. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte in der abschließenden Debatte, nach jahrelanger Diskussion werde die Neuregelung insbesondere Frauen den Weg aus der “Teilzeitfalle” ermöglichen.

In kleinen Betrieben gilt die Neuregelung jedoch nicht. Erst in Unternehmen mit mehr als 45 Arbeitnehmern haben Beschäftigte künftig Anspruch auf eine befristete Teilzeitphase, die zwischen einem und fünf Jahren dauern kann. Unternehmen, die zwischen 46 und 200 Arbeitnehmer haben, müssen allerdings je 15 Arbeitnehmern nur einem den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren.

Stellen können einen Antrag auf Brückenteilzeit Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind. Bestimmte Gründe für die Reduzierung, etwa die Pflege von Angehörigen oder die Erziehung von Kindern, müssen sie dabei nicht angeben.

Heil verwies darauf, dass die Koalition das Vorhaben bereits in der vorangegangenen Legislaturperiode beraten hatte. Es war damals an den Bedenken der Union gescheitert. “Wir können heute sagen: Wir haben uns durchgesetzt”, sagte der SPD-Politiker.

Der Arbeitsminister wandte sich zugleich gegen Bedenken, mit der Neuregelung könnten Unternehmen überfordert werden. In einer Notsituation, in der keine entsprechende Stelle vorhanden sei, könne es auch kein Rückkehrrecht geben, sagte er im Bayerischen Rundfunk. Zugleich verteidigte er die Entscheidung, kleine Unternehmen von der Regelung auszunehmen. “Kleinstunternehmen” sollten nicht überfordert werden, das sei auch “vernünftig”.

Vertreter der Oppositionsparteien kritisierten allerdings, dass wegen der festgelegten Betriebsgrößen viele Beschäftigte gar nicht in den Genuss der Brückenteilzeit kommen würden. Linke und Grüne enthielten sich bei der Abstimmung, AfD und FDP stimmten dagegen.

Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) rechnet mit Belastungen vor allem für mittelständische Unternehmen. “Ihnen wird es schwerfallen, die vorübergehend wegfallende Arbeitsleistung durch geeignete Fachkräfte zu ersetzen”, erklärte Verbandspräsident Holger Bingmann.

Die Einschränkung des unternehmerischen Gestaltungsspielraums in der anhaltend guten Wirtschaftslage sei gefährlich. “Neue arbeitsrechtliche Belastungen wie die Brückenteilzeit werden uns auf die Füße fallen, sobald die Konjunktur nachlässt”, sagte Bingmann.

 

Quelle: AFP, 18.10.2018, Foto: Arbeitnehmer erhalten Recht auf Rückkehr in Vollzeit-Job, (Quelle: Eine Frau unterschreibt einen Arbeitsvertrag)