Polen muss Zwangspensionierung von Richtern aussetzen

Polen muss Zwangspensionierung von Richtern aussetzen

Veröffentlicht von PSM

Gericht in Luxemburg gibt Antrag der EU-Kommission statt

Polen-  muss die umstrittene Zwangspensionierung von Richtern am Obersten Gericht sofort aussetzen. Dies gelte auch rückwirkend für bereits pensionierte Richter, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Freitag in einer einstweiligen Anordnung. Die EU-Kommission hatte gegen das Gesetz geklagt, mit dem das Pensionsalter für Richter von 70 auf 65 Jahre herabgesetzt wurde.

Bis zur Verkündung des endgültigen Urteils müsse die Regierung in Warschau dafür sorgen, dass die betroffenen Richter ihre Aufgaben wieder wie vor dem umstrittenen Gesetz ausüben können, forderte das EuGH. Überdies dürfe die polnische Regierung zunächst keine neuen Juristen als Nachfolger für die zwangspensionierten Richter ernennen. Auch der Posten der Gerichtspräsidentin darf laut EuGH vorerst nicht neu besetzt werden.

Die polnische Regierung muss überdies der Kommission über die Umsetzung der Anordnung regelmäßig Bericht erstatten. Das Luxemburger Gericht erließ die Anordnung nach eigenen Angaben noch bevor Polen Stellung zu dem Antrag der Kommission bezogen hatte. Der EuGH begründete dies mit einer “unmittelbaren Gefahr eines schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens”.

Das umstrittene Gesetz betrifft die Richter am Obersten Gericht Polens, von denen viele noch von früheren Regierungen ernannt worden waren. Davon betroffen sind 27 der 72 Richter, allen voran Gerichtspräsidentin Malgorzata Gersdorf. Sie spricht von einer “Säuberungsaktion” der rechtsnationalen Regierung und weigert sich, vor Ablauf ihrer Amtszeit im Jahr 2020 zurückzutreten.

Kritiker sehen in den Zwangspensionierungen einen weiteren Versuch der Regierungspartei PiS, die polnische Justiz auf Linie zu bringen. Nach Ansicht der EU-Kommission verstößt das Gesetz über das Oberste Gericht gegen den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit und untergräbt die Unabsetzbarkeit von Richtern.

Die Regierung hatte die Regelung trotz Protesten aus Brüssel durchgesetzt. Der Präsident des von der PiS dominierten Senats, Stanislaw Karczewski zeigte sich noch im September sicher, dass die Klage der EU-Kommission abgewiesen würde.

Angesichts der Strategie Warschaus, vollendete Tatsachen zu schaffen, hatte die EU-Kommission ein beschleunigtes Verfahren in Luxemburg beantragt. Damit sollte am Obersten Gericht die Lage wiederhergestellt werden, die vor dem Erlass der umstrittenen neuen Gesetze am 3. April bestanden habe.

In einer ersten Reaktion auf die einstweilige Anordnung sagte Polens Ministerpräsident Mateusz Morawiecki, seine Regierung werde nach “tiefgehender Analyse antworten”. In Betracht kämen “mehrere Möglichkeiten”.

Brüssel liegt mit Warschau wegen einer ganzen Reihe umstrittener Gesetze zum Umbau der Justiz im Streit. Die Klage beim EuGH ist die nächste Stufe im Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen. Parallel dazu läuft gegen Warschau wegen der umstrittenen Justizreformen ein Verfahren nach Artikel 7 EU-Vertrag, das zumindest theoretisch bis zum Entzug von Stimmrechten auf EU-Ebene führen kann.

Das Votum darüber muss unter den Mitgliedstaaten allerdings einstimmig fallen. Das ebenfalls rechtskonservativ regierte Ungarn hat bereits angekündigt, Strafmaßnahmen gegen Warschau nicht mitzutragen.

 

Quelle: AFP, 19.10.2018, Foto: Proteste gegen die Justizreformen im Juli in Polen, Quelle: AFP / Wojtek RADWANSKI)