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Streit über die Grenzkontrollen zu Österreich

Veröffentlicht von PSM.Media

Unionsvertreter weisen Barleys Forderung nach Ende der Grenzkontrollen zurück

In der großen Koalition bahnt sich Streit über die Grenzkontrollen zu Österreich an. Unionsvertreter wiesen die Forderung von Justizministerin Katarina Barley (SPD) nach einem Ende der Kontrollen zurück. Dies sei erst möglich, “wenn die Außengrenzen wirksam gesichert sind”, sagte Innenstaatssekretär Stephan Mayer (CSU). Das sei derzeit nicht der Fall. Derweil stuft ein Gutachten den Einsatz der bayerischen Polizei an der Grenze als rechtswidrig ein.

Die Verlängerung der Grenzkontrollen “geht nicht ewig”, hatte Barley am Wochenende den Zeitungen der Funke Mediengruppe gesagt. “Wenn wir einen funktionierenden Binnenmarkt haben wollen, dann müssen wir die EU-Außengrenze schützen – und die Binnengrenzen zwischen den Mitgliedstaaten offenhalten.”

Die deutsche Grenze zu Österreich wird wegen der zahlreich ankommenden Flüchtlinge seit 2015 kontrolliert. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ordnete vor knapp zwei Wochen an, die Kontrollen um weitere sechs Monate bis Mitte Mai kommenden Jahres zu verlängern.

Innenstaatssekretär Mayer verwies nun darauf, dass auch andere Länder wie Schweden, Frankreich, Österreich und Norwegen ihre Grenzkontrollen verlängert hätten. Die Kontrollen seien zudem ein Erfolg, sagte er der “Welt” von Montag: “In den ersten acht Monaten dieses Jahres hat es 3818 Zurückweisungen gegeben, gleichzeitig wurden mehr als 7400 illegale Einreisen festgestellt.”

Unionsfraktionsvize Stephan Harbarth (CDU) lehnte ebenfalls ein baldiges Ende der Grenzkontrollen ab. Auch die Binnenmigration von Flüchtlingen und Migranten innerhalb der EU müsse geordnet und gesteuert werden, sagte Harbarth der “Welt”.

AfD-Fraktionschefin Alice Weidel wiederum forderte mehr statt weniger Grenzkontrollen. Es müsse “endlich auch wieder an den Grenzen zu den anderen Nachbarstaaten lückenlos kontrolliert werden”, erklärte sie.

Laut einem von den Grünen in Auftrag gegebenen Gutachten ist der Einsatz der bayerischen Grenzpolizei neben der Bundespolizei verfassungswidrig, wie die “Süddeutsche Zeitung” berichtet. Die Bundespolizei ist seit Herbst 2015 an der Grenze zwischen Bayern und Österreich im Einsatz. Im Juli 2018 reaktivierte die bayerische Staatsregierung zudem die bayerische Grenzpolizei, die sich an den Kontrollen beteiligt.

Damit werde “die föderale Kompetenzverteilung im Bereich des Grenzschutzes” untergraben, zitiert die “SZ” aus dem Gutachten. Die Landespolizei sei im August 2018 im bayerischen Polizeiaufgabengesetz ganz allgemein mit der “Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs” betraut worden. Diese aber sei Aufgabe der Bundespolizei. Das Bundesverfassungsgericht lehne solche Doppelzuständigkeiten ab. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt forderte laut “SZ” Seehofer auf, die Zusammenarbeit der Bundespolizei mit dem bayerischen Grenzschutz einzustellen.

Eine Sprecherin Seehofers wies dies zurück. Das Gutachten werde derzeit zwar noch geprüft. Nach Auffassung des Bundesinnenministeriums funktioniere die Zusammenarbeit im grenznahen Raum aber nicht nur “sehr gut”, sondern sei auch “rechtskonform”. Dafür gebe es ein “internes Verwaltungsabkommen”, alle grenzpolizeilichen Entscheidungen treffe selbstverständlich die Bundespolizei, sagte die Sprecherin.

 

Quelle: AFP, 22.10.2018, Foto: Polizeikontrolle im bayerischen Kiefersfelden/Streit über die Grenzkontrollen zu Österreich, (Quelle: dpa/AFP / Sven Hoppe)