Bundesarbeitsgericht verhandelt über Konfessionsbindung bei Kirchenstellen
Erfurt- Bleibt Sonderstatus erhalten?
Das Bundesarbeitsgericht verhandelt heute (10.00 Uhr) über die Frage, inwieweit die Kirchen eine Stellenausschreibung an die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Konfession binden dürfen. Dabei müssen die Erfurter Richter ein Urteil in deutsches Recht umsetzen, mit dem im April der Europäische Gerichtshof in Luxemburg die arbeitsrechtliche Kontrolle der Kirchen stärkte.
Im konkreten Fall hatte die Diakonie bei einer wissenschaftlichen Referentin für das Thema Rassendiskriminierung die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche gefordert. Mit einem Urteil wird in Erfurt am Donnerstag gerechnet.