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Bundestag beschließt Familienentlastungsgesetz

Veröffentlicht von PSM.Media

Mehr Kindergeld, höhere Steuerfreibeträge und Ausgleich für Kalte Progression

Berlin- Der Bundestag hat den Weg für die Entlastung von Familien frei gemacht. Das vom Parlament am Donnerstagabend beschlossene Gesetz sieht vor, das Kindergeld zum 1. Juli 2019 um zehn Euro pro Kind zu erhöhen. Außerdem vorgesehen sind höhere Steuerfreibeträge und ein Ausgleich für die sogenannte Kalte Progression im Steuertarif.

“Die verfügbaren Einkommen von Familien werden um insgesamt fast zehn Milliarden Euro jährlich gestärkt”, hob der SPD-Familienpolitiker Michael Schrodi hervor. Von einem “großen Wurf” sprach der CSU-Finanzexperte Hans Michelbach. Er rechnete vor, dass ein Ehepaar mit zwei Kindern und durchschnittlichem Einkommen um 470 Euro pro Jahr entlastet würde, ein Single um 207 Euro.

Das Kindergeld soll künftig für das erste und das zweite Kind jeweils 204 Euro monatlich betragen, für das dritte Kind 210 Euro und für jedes weitere Kind 235 Euro. Auch der Kinderfreibetrag soll entsprechend angehoben werden: Ab Januar 2019 pro Kind von 7428 Euro auf 7620 Euro und ab Januar 2020 dann auf 7812 Euro. Für die folgenden Jahre plant die Koalition weitere Erhöhungen des Kindesgelds, was aber noch nicht in diesem Gesetz enthalten ist.

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt ab Januar 2019 von bisher 9000 Euro auf 9168 Euro. Ab Januar 2020 soll er dann 9408 Euro betragen. Einkommen unterhalb dieses Werts bleiben grundsätzlich steuerfrei. In gleichem Umfang steigt auch der Höchstbetrag für die steuerliche Absatzfähigkeit von Unterhaltspflichten.

Zum Ausgleich der sogenannten Kalten Progression wird ab Januar 2019 auch der übrige Steuertarif verschoben. Die Steuerzahler sollen damit um insgesamt 2,2 Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden, ab 2020 um weitere 2,1 Milliarden Euro jährlich. Der Begriff Kalte Progression bezeichnet den Effekt, wenn wegen des progressiven Steuertarifs in Verbindung mit der Inflation Einkommenssteigerungen aufgezehrt werden.

Grüne und Linke kritisierten, Geringverdiener, die wenig oder keine Steuern zahlen, würden von den Entlastungen nicht profitieren. Michelbach wies die Vorwürfe zurück: “Steuerentlastung kann nur dort stattfinden, wo auch Steuern gezahlt werden”, sagte er im Bundestag. Von Seiten der SPD wurde darauf hingewiesen, dass Geringverdiener an anderer Stelle entlastet würden, zum Beispiel bei Sozialbeiträgen.

FDP und AfD scheiterten mit getrennten Anträgen, mit denen sie jeweils eine automatische Berücksichtigung der Inflation im Steuertarif erreichen wollten.

 

Quelle: AFP, 09.11.2018, Foto: Bundestag beschließt Familienentlastungsgesetz, (Quelle: dpa/AFP / Ralf Hirschberger)