BGH verhandelt über Kündigungsschutz für langjährige Mieter
Karlsruhe– Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft heute (10.00 Uhr), ob beim Verkauf eines städtischen Gebäudes eine Kündigungsschutzklausel für Mieter greift. In dem konkreten Fall verkaufte die Stadt Bochum im Jahr 2012 ein Haus, in dem die betroffenen Mieter bereits seit mehr als 30 Jahren wohnten. Obwohl ihnen im Kaufvertrag ein “lebenslanges Wohnrecht” eingeräumt wurde, kündigten die neuen Eigentümer den Mietern. (Az. VIII ZR 109/18)
Nach der Kündigung beriefen sich die Mieter auf die Kündigungsschutzklausel in dem Kaufvertrag. Die von den Eigentümern erhobene Räumungsklage blieb vor Gericht bislang erfolglos. Mit ihrer Revision vor dem Bundesgerichtshof halten sie aber an ihrer Klage fest.
Quelle: AFP, 14.11.2018, Foto: Bundesgerichtshof prüft #Kündigungsschutzklausel, (Quelle: dpa/AFP/Archiv / Stefan Sauer