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Lebenslanges Wohnrecht

Veröffentlicht von PSM.Media

BGH stärkt Mieterschutz bei kommunalen Immobilienverkäufen

Karlsruhe– Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schutz von Mietern beim Verkauf von kommunalen Wohnungen gestärkt. Der BGH bestätigte am Mittwoch in einem Fall aus Bochum ein im Kaufvertrag festgeschriebenes lebenslanges Wohnrecht. Die langjährigen Mieter können sich damit direkt auf eine Kündigungsschutzklausel berufen, wenn die neuen Eigentümer ihnen kündigen. Der Deutsche Mieterbund zeigte sich überzeugt, dass das Urteil auch in anderen Fällen die Mieter schützt. (Az. VIII ZR 109/18)

In dem konkreten Fall hatte die Stadt Bochum im Jahr 2012 ein Siedlungshaus verkauft, in dem seit mehr als 30 Jahren ein ehemaliger Bergmann wohnte. Im Kaufvertrag war festgeschrieben, dass der Käufer das bestehende Mietverhältnis übernimmt und die Mieter ein “lebenslanges Wohnrecht” haben. Dennoch kündigten die neuen Eigentümer den Mietern.

Nach der Kündigung beriefen sich die Mieter auf die Kündigungsschutzklausel in dem Kaufvertrag. Die daraufhin von den Eigentümern erhobene Räumungsklage blieb vor dem Amts- und dem Landgericht in Bochum erfolglos. Im Revisionsverfahren bestätigte auch der BGH die vorherigen Entscheidungen.

Bei den im Kaufvertrag enthaltenen Bestimmungen zum lebenslangen Wohnrecht handele es sich um einen “echten Vertrag zugunsten Dritter”, entschieden die Bundesrichter. Dies räume dem Mieter eigene Rechte gegenüber dem neuen Vermieter ein und schließe eine Kündigung aus. In dem Fall habe die Stadt Bochum “alles Erdenkliche getan”, um den Mietern ein lebenslanges Wohnrecht zu garantieren, sagte die Vorsitzende Richterin Karin Milger. Es sei zudem “alles andere als überraschend”, dass die Kommune langjährige Mieter schützen wollte.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßte das Urteil. “Die Entscheidung stärkt die Mieterposition”, erklärte DMB-Bundesdirektor Lukas Siebenkotten. Das Urteil habe auch Bedeutung über den Einzelfall hinaus. Mieter könnten sich jetzt auf Kündigungsschutzregeln berufen, die zwischen einer Kommune als Verkäufer und dem neuen Eigentümer vereinbart worden seien.

Siebenkotten zeigte sich zudem überzeugt, dass dies auch für Regelungen zum Mieterschutz in einer Sozialcharta gelte, die bei den großen Immobilienverkäufen der öffentlichen Hand in den vergangenen Jahren in Verträge aufgenommen worden seien.

 

Quelle: AFP, 14.11.2018, Foto: Bundesgerichtshof prüft #Kündigungsschutzklausel, (Quelle: dpa/AFP/Archiv / Stefan Sauer