Urteil zu Anleihekäufe,Europäische Gerichtshof,EuGH,Luxemburg,Rechtsprechung,News,Presse,Altuelles,Nachrichten

Urteil zu Anleihekäufe

Veröffentlicht von PSM.Media

Die EZB steht wieder vor Gericht

Luxemburg- Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verkündet heute (9.30 Uhr) sein Urteil über die milliardenschweren Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank (EZB). Das Bundesverfassungsgericht hatte den EuGH angerufen und selbst Bedenken gegen das umstrittene Programm geäußert. Vor dem höchsten deutschen Gericht hatte unter anderem der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler geklagt. Nach der EuGH-Entscheidung muss sich mit dem Fall erneut das deutsche Verfassungsgericht befassen. (Az. C-493/17)

Die EZB hatte das Programm zum Ankauf von Staatsanleihen von Euroländern im März 2015 gestartet, um die Konjunktur zu stützen. Insgesamt pumpte die Zentralbank bislang rund 2,5 Billionen Euro in die Finanzmärkte. Der zuständige EuGH-Anwalt in dem Verfahren zeigte sich Anfang Oktober in seinem Gutachten überzeugt, dass das Programm rechtens ist.

 

Quelle: AFP, 11.12.2018, Foto: Justitia/Urteil zu Anleihekäufe, Quelle: dpa/AFP / Britta Pedersen