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Divers- künftig als drittes Geschlecht möglich

Veröffentlicht von PSM.Media

Im Geburtenregister wählbar

Berlin- Als drittes Geschlecht kann künftig “divers” in das Geburtenregister eingetragen werden. Die vom Bundestag am Donnerstagabend beschlossene Gesetzesänderung billigte der Bundesrat am Freitag. Bisher gibt es die Möglichkeiten, “weiblich”, “männlich”, und “ohne Angaben” zu wählen. Die Neuerung zielt auf intersexuelle Menschen, deren Körper weibliche und männliche Merkmale aufweisen. Die Grünen bekräftigten ihre Kritik an dem Gesetzentwurf, der eine “Attestpflicht” vorsehe.

Wenn ein Kind nach der Geburt weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann und auch die weitere Geschlechtsentwicklung dies nicht ermöglicht, soll der Eintrag im Geburtenregister zu einem späteren Zeitpunkt geändert werden können. Das gilt dem Gesetzentwurf zufolge auch in Fällen, in denen nach der Geburt ein falsches Geschlecht gewählt wurde.

In diesen Fällen wird es auch möglich sein, den Vornamen des Betroffenen zu ändern. Für diese späteren Änderungen muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Dies kritisierten die Grünen im Verlauf der parlamentarischen Beratungen.

Fraktionschef Anton Hofreiter bekräftigte: Mit der Bestimmung, dass Erwachsene, die weder Mann noch Frau sind, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister nur mit ärztlicher Bescheinigung ändern lassen können, wolle die Regierung die Änderung weiterhin erschweren oder gar unmöglich machen, sagte Hofreiter den Zeitungen der Funke Mediengruppe von Freitag.

Diese “Attestpflicht” sei “unsinnig und ein Ausdruck des Misstrauens gegenüber denjenigen, die nicht in das veraltete Gesellschaftsbild, insbesondere von CDU und CSU, passen”, sagte Hofreiter weiter. Menschen, die sich keinem Geschlecht eindeutig zuordnen, müssten selbst entscheiden können, was in ihrem Pass steht. Nur das entspreche der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts.

Demgegenüber erklärte das zuständige Bundesinnenministerium, mit dem jetzigen Gesetzesbeschluss werde die Entscheidung des Bunesverfassungsgerichts vom Herbst 2017 fristgerecht umgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hatte damals entschieden, dass die bisherige Rechtslage gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoße. Die Richter verlangten eine Neuregelung bis Ende dieses Jahres.

Hofreiter kritisierte zudem, die Reform schließe transsexuelle Menschen aus, die sich weiter “durch das unwürdige Verfahren nach dem Transsexuellengesetz quälen müssen”. Das sei “ein klares Beispiel für verfassungswidrige Ungleichbehandlung”, sagte der Grünen-Fraktionschef.

Der Lesben- und Schwulenverband teilt die Ablehnung. “Änderungen des Vornamens und des rechtlichen Geschlechts müssen auf Antrag beim Standesamt möglich sein”, erklärte die Organisation am Donnerstag. “Entwürdigende Begutachtungen und Pathologisierungen müssen abgeschafft werden.”

 

 

Quelle: AFP, 14.12.2018, Foto: Säugling auf der Wochenstation in Dresden, Quelle: dpa/AFP / Arno Burgi