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Prozess- Ehedauerklausel

Veröffentlicht von PSM.Media

Bundesarbeitsgericht entscheidet über: Ehedauerklausel bei Betriebsrenten

Erfurt- Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entscheidet heute (11.00 Uhr), ob bei Betriebsrenten die Witwenversorgung davon abhängig gemacht werden darf, dass die Ehe bereits zehn Jahre bestanden hat. Im Streitfall hatte die betriebliche Versorgungszusage des Mannes eine solche Klausel enthalten. Er war aber nach knapp vierjähriger Ehe gestorben.

Die Witwe macht geltend, die “Ehedauerklausel” benachteilige sie unzulässig. Zudem sei sie eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters. (Az: 3 AZR 150/18)

 

Quelle: AFP, 19.02.2019, Foto: Bundesarbeitsgericht in Erfurt, Quelle: dpa/AFP/Archiv / Martin Schutt