Der 77-jährige ehemalige Finanzchef des Vatikans wird das Gefängnis möglicherweise nicht mehr lebend verlassen
Melbourne- Der australische Kurienkardinal und frühere Vatikan-Finanzchef George Pell ist wegen Kindesmissbrauchs zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Ein Gericht in Melbourne verkündete am Mittwoch das Strafmaß gegen den 77-Jährigen, der im Dezember des sexuellen Missbrauchs von zwei Chorknaben schuldig gesprochen worden war. Einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung darf der einstige Papst-Vertraute demnach frühestens nach drei Jahren und acht Monaten Haft stellen.
Mit dem Strafmaß blieb das Gericht weit unter der möglichen Höchststrafe von 50 Jahren. Der Vorsitzende Richter Peter Kidd führte in seiner live im Fernsehen übertragenen Begründung aus, zwar habe die einstige Nummer drei des Vatikan “entsetzliche” und “schamlose” Taten begangen und seine Machtstellung missbraucht.
Der Kardinal leide aber unter gesundheitlichen Problemen, habe ein mit Ausnahme der Vorwürfe “untadeliges Leben” geführt und stelle keine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Mit Blick auf das hohe Alter des Geistlichen sagte der Richter, Pell werde das Gefängnis möglicherweise nicht mehr lebend verlassen.
Ein Geschworenengericht hatte Pell im Dezember schuldig gesprochen, sich Mitte der 90er Jahre in der Kathedrale von Melbourne an zwei 13-jährigen Chorknaben vergangen zu haben. Der damalige Erzbischof von Melbourne soll sich 1996 in der Sakristei vor den Jungen entblößt, sie unsittlich berührt und einen von ihnen zum Oralsex gezwungen haben. Im folgenden Jahr soll er sich erneut an einem der Jungen vergangen haben.
Pell weist die Vorwürfe zurück und ist in Berufung gegangen. Das Berufungsverfahren soll Anfang Juni beginnen.
Der Kardinal ist der bisher ranghöchste Vertreter der katholischen Kirche, der wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurde. In seinen Ausführungen stellte Richter Kidd am Mittwoch klar, dass er den Kardinal nicht zum “Sündenbock” für Vergehen der Kirche machen werde. “Ich richte nicht über die katholische Kirche.” Es gehe ausschließlich um die Taten des 77-Jährigen, für die er schuldig gesprochen worden sei.
Zugleich beklagte der Richter, in der Öffentlichkeit habe es teilweise eine “Lynchmob-Mentalität” gegeben. Der Fall Pell hatte in Australien erregte Debatten ausgelöst. Der Kardinal wurde im Umfeld des Prozesses immer wieder beschimpft.
Eines der beiden Missbrauchsopfer äußerte sich am Mittwoch zurückhaltend zum Richterspruch. Das Gericht habe anerkannt, was ihm als Kind angetan worden sei, ließ der nur als “J” bekannte Mann über seine Anwältin erklären. Es werde aber für ihn keine “Ruhe” geben. “Alles wird von der bevorstehenden Berufungsverhandlung überschattet.”
Das zweite Missbrauchsopfer war 2014 an einer Drogen-Überdosis gestorben. Sein Vater äußerte sich “enttäuscht” über die Höhe der Haftstrafe gegen den Kardinal.
Quelle: AFP, 13.03.2019, Foto: Pell im Februar, Quelle: AFP/Archiv / CON CHRONIS