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Bodycam-Aufnahmen auch bei Ermittlungen gegen Polizisten nutzen

Veröffentlicht von PSM.Media

Innenexperte Kuhle warnt vor einseitigem Einsatz zu Lasten der Bürger

Berlin-  Die FDP kritisiert, dass die Aufnahmen von Körperkameras der Bundespolizei in Strafverfahren eingesetzt werden können – in der Regel nicht jedoch bei Ermittlungen gegen Polizisten. “Können die Aufnahmen nur einseitig zu Lasten des Bürgers verwendet werden, so leidet darunter das Vertrauen in den Rechtsstaat und in die Polizei”, sagte der FDP-Innenexperte Konstantin Kuhle der Nachrichtenagentur AFP.

Von Polizisten getragene Körperkameras zeichnen das Einsatzgeschehen aus der Sicht der Beamten auf. Die Kameras sollen mögliche Angreifer abschrecken. Zugleich können die Aufnahmen helfen, Straftäter zu identifizieren. Kuhle hatte sich bei der Bundesregierung erkundigt, inwiefern die Filmaufnahmen der Bodycams auch in Straf- oder Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamte eingesetzt werden können.

In der Antwort des Bundesinnenministeriums heißt es, nach der entsprechenden Dienstanweisung seien die Aufnahmen “dem Bereich der verwaltungsinternen Ermittlungen entzogen”. Innenexperte Kuhle hält das für bedenklich: “Die Nutzung der Aufnahmen für interne Ermittlungen gegen Polizeibeamte muss möglich sein, damit Staat und Bürger gleichermaßen vom Einsatz dieser neuen Technologie profitieren.”

Kuhle bemängelt, die Aufnahmen könnten lediglich in einem sehr engen Rahmen und nach Antrag eines Bürgers bei Ermittlungen gegen Polizisten genutzt werden. Stelle ein Bürger aber keinen Antrag – etwa aus Angst, Unwissenheit oder weil er nicht dazu in der Lage sei – könne die Aufzeichnung nicht dazu verwendet werden, einem Polizisten eine Straftat oder eine Dienstpflichtverletzung nachzuweisen.

In den letzten Jahren seien die Zahlen von Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte gestiegen, die Bodycams könnten somit zu einer besseren und rechtssicheren Aufklärung von Straftaten gegen Polizeibeamte beitragen, ist Kuhle überzeugt. “Der Einsatz von Bodycams zur Eindämmung von Gewalt gegen Polizeibeamte ist insgesamt zu begrüßen.”

Um den Einsatz der Geräte rechtssicher auszugestalten, müsse jedoch auch die Perspektive des Bürgers berücksichtigt werden, gibt der FDP-Innenexperte in einem Positionspapier zu bedenken. Die aufgezeichneten Bilder bedeuteten nicht notwendigerweise ein höheres Risiko für die Beamten. “Unberücksichtigt bleibt bisher, dass die Aufnahmen der Bodycam möglicherweise den filmenden Polizisten von einem Tatvorwurf entlasten können.”

Der Einsatz der Bodycams war kürzlich in die Kritik geraten, da die Aufnahmen auf Servern des US-Internetkonzerns Amazon gespeichert werden. Angesichts der nun bekannt gewordenen Regelung zur Nutzung der Aufzeichnungen bei internen Ermittlungen kritisiert Kuhle: “Die Bundesregierung ist nicht in der Lage, Zweifel am Einsatz von Bodycams auszuräumen.”

 

Quelle: AFP, 28.03.2019, Foto: FDP: Bodycam-Aufnahmen auch für interne Ermittlungen nutzen, Quelle: dpa/AFP/Archiv / Holger Hollemann