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Bundesverfassungsgericht prüft Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe

Veröffentlicht von PSM.Media

Verfassungsbeschwerden von schwer erkrankten Menschen, Ärzten und Sterbehilfevereinen

Karlsruhe– Das Bundesverfassungsgericht verhandelt von heute an (10.00 Uhr) über das Verbot der sogenannten geschäftsmäßigen Sterbehilfe. Die Verfassungsbeschwerden von schwer erkrankten Menschen, Ärzten und Sterbehilfevereinen aus Deutschland und der Schweiz richten sich gegen Paragraf 217 des Strafgesetzbuchs, der Ende 2015 eingeführt wurde und die “geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung” unter Strafe stellt. Die Verhandlung wird am Mittwoch fortgesetzt, ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet. (Az. 2 BvR 2347/15 u.a.)

Die Schwerkranken, die ihr Leben mit Hilfe eines Sterbehilfevereins beenden möchten, berufen sich bei ihrer Klage auf ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht und leiten daraus ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben ab. Die Beihilfe zur Selbsttötung bleibt durch den neuen Paragrafen 217 zwar grundsätzlich erlaubt. Strafe droht seither aber, wenn sie “geschäftsmäßig” betrieben wird – selbst wenn kein kommerzielles Interesse dahinter steht.

 

Quelle: AFP, 16.04.2019, Foto: Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, Quelle: dpa/AFP / Uli Deck