Asylbewerber ,Abschiebegesetz,Horst Seehofer

Anhaltende Kritik aus den Ländern an Seehofers Abschiebegesetz

Veröffentlicht von PSM.Media

NRW-Justizminister gegen Unterbringung von Abschiebehäftlingen in Gefängnissen

Berlin- Die Kritik aus den Ländern an den am Mittwoch vom Kabinett beschlossenen strengeren Abschiebungs-Regelungen hält an: Der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) kritisierte am Donnerstag die geplante Unterbringung von Abschiebehäftlingen in regulären Haftanstalten; diese sei rechtlich unmöglich, sagte er dem Bayerischen Rundfunk.

Das besage die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und auch des Europäischen Gerichtshofes, fügte Biesenbach hinzu. Demnach dürften “entsprechend der europäischen Rückführungsrichtlinie Abschiebehäftlinge nicht in Strafanstalten untergebracht werden” und “auch nicht in Einrichtungen, die auf dem Gelände einer Justizvollzugsanstalt stehen”.

Biesenbach hob hervor, “wir haben bei Strafhäftlingen einen hohen Sicherheitsstandard und hohe Sicherheitsbedürfnisse”. Bei Abschiebehäftlingen gehe es aber nur darum, sie “persönlich zu haben”, damit sie nicht abtauchten. Abschiebehäftlinge hätten in Anstalten andere Freiheiten. “Das ist in normalen Justizvollzugsanstalten nicht möglich.”

Er könne sich nicht vorstellen, “dass eine Familie in einer Strafanstalt zusammen einzusitzen hätte wie normale Strafhäftlinge”, sagte der CDU-Politiker. Deshalb sei man “mit dem Ziel einverstanden, aber bitte nur in eigenständigen Einrichtungen, die nicht auf dem Gebiet einer Justizvollzugsanstalt stehen”. Dafür müssten “spezielle Einrichtungen” geschaffen werden, sagte Biesenbach. Er schlug vor, dafür zum Beispiel alte Immobilien umzubauen.

Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch das “Geordnete-Rückkehr-Gesetz” von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) gebilligt, das eine härtere Gangart gegenüber ausreisepflichtigen Flüchtlingen vorsieht. Unter anderem ist vorgesehen, die Möglichkeiten der so genannten Sicherungshaft auszuweiten und eine “Mitwirkungshaft” einzuführen. Die Betroffenen sollen damit gezwungen werden können, sich der Anhörung einer Botschaft ihres Herkunftslandes zu stellen, um ihre Abschiebung vorzubereiten.

Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) nannte die von Seehofer vorgesehene Aufhebung des Trennungsgebots von Straf- und Abschiebehaft “nicht nur europarechtlich bedenklich, sie ist auch wenig praktikabel und gefährdet die Sicherheit in unseren Vollzugsanstalten”. “Das ist kein Geordnete-Rückkehr-, sondern ein Organisiertes-Chaos-Gesetz für den Strafvollzug”, sagte sie dem “Handelsblatt”.

Der Hamburger Justizsenator Till Steffen (Grüne) nannte Seehofers Gesetzentwurf “juristisch und handwerklich mangelhaft”. Die geplante Unterbringung von Abschiebehäftlingen in Justizvollzugsanstalten verstoße gegen Europarecht, sagte er dem “Handelsblatt”. Zudem stünden hierfür keine freien Plätze zur Verfügung. “Jenseits aller rechtlichen Zweifel und Sicherheitsbedenken lässt sich das Gesetz also in der Praxis gar nicht umsetzen.” Der Grünen-Politiker warnte, in dieser Form dürfe das Gesetz den Bundestag auf keinen Fall passieren.

 

Quelle: AFP, 18.04.2019, Foto: Abgelehnte Asylbewerber am Baden-Airport, Quelle: dpa/AFP / Daniel Maurer