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Bundesgerichtshof prüft zwei Urteile im Staufener Missbrauchsfall

Veröffentlicht von PSM.Media

Missbrauchsfall von Staufen hatte im vergangenen Jahr bundesweit für Entsetzen gesorgt

Freiburg- Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft heute (09.15 Uhr) zwei Urteile im Zusammenhang mit dem Missbrauchsfall von Staufen. Der vierte Strafsenat des BGH verhandelt mündlich über die von der Staatsanwaltschaft und in einem Fall von dem Angeklagten eingelegten Revisionen gegen die Verurteilungen durch das Landgericht Freiburg. Beide Männer wurden im vergangenen Jahr zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. (Az. 4 StR 511/18 und 4 StR 578/18)

Der Missbrauchsfall von Staufen hatte im vergangenen Jahr bundesweit für Entsetzen gesorgt. Die Mutter eines Jungen und ihr Lebensgefährte hatten das Kind über zwei Jahre lang im Internet zum sexuellen Missbrauch angeboten und auch selbst missbraucht. Ihre Verurteilungen zu langjährigen Haftstrafen sind bereits rechtskräftig.

 

Quelle: AFP, 09.05.2019, Foto: Gerichtsszene beim Hauptprozess im Fall Staufen, Quelle: dpa/AFP/Archiv / Patrick Seeger