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Lebenslange Haft für Vierfachmord von Gunzenhausen

Veröffentlicht von PSM.Media

Staatsanwaltschaft und Nebenklage haben in ihren Plädoyers die Höchststrafe gefordert

Ansbach- Im Prozess um einen Vierfachmord im fränkischen Gunzenhausen im Juni 2018 hat das Landgericht Ansbach den Angeklagten zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Außerdem stellte das Gericht bei dem 31-Jährigen am Mittwoch die besondere Schwere der Schuld fest, womit eine vorzeitige Haftentlassung ausgeschlossen ist.

Nach Überzeugung des Gerichts tötete Georg K. seine Frau und die drei gemeinsamen Kinder im Alter von drei bis neun Jahren, weil sich die Frau kurz zuvor von ihm getrennt hatte.

Mit dem Urteil folgte das Gericht der Strafmaßforderung der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung hatte den Verzicht auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Der Angeklagte hatte sich nach der Tat vom Balkon der im dritten Stock gelegenen Wohnung gestürzt.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft handelte es sich dabei aber nicht um einen versuchten Suizid, da er mit den Beinen zuerst gesprungen sei und gezielt auf eine Grünfläche gesprungen sei. K. habe sicher sein können, den Sprung zu überleben – er habe vor seinem Schwager fliehen wollen, den er mit einer Finte aus der Wohnung gelockt hatte, um seine Familie auszulöschen.

 

Quelle: AFP, 15.05.2019, Foto: Der Angeklagte zu Prozessbeginn mit seiner Verteidigerin, Quelle: dpa/AFP/Archiv / Nicolas Armer