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Erzbistum Köln muss Verwendung von Steuermitteln nicht offenlegen

Veröffentlicht von PSM.Media

Kölner Richter sehen Erzbistum nicht als Behörde im Sinne des Presserechts

Das Erzbistum Köln muss der Presse keine Auskunft über die Verwendung von Kirchensteuermitteln erteilen. Das Erzbistum sei “keine Behörde im Sinne des Presserechts”, urteilte das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag nach Angaben einer Gerichtssprecherin. Die Richter wiesen damit die Klage einer Journalistin des Recherchenetzwerks Correctiv ab. (Az.: 6 K 1988/17)

Die Klägerin fordert vom Kölner Erzbistum Auskunft darüber, ob, in welcher Form und in welcher Höhe das größte deutsche Bistum Kirchensteuermittel investiert hat. Sie ist der Auffassung, ihr stehe ein im Landespressegesetz verankerter Auskunftsanspruch zu. Die entsprechende gesetzliche Regelung sieht ein Informationsrecht der Presse gegenüber Behörden vor.

Dagegen befand das Verwaltungsgericht, die Verwendung der Kirchensteuermittel unterfalle dem Grundrecht der Religionsfreiheit und dem verfassungsrechtlich gewährleisteten religiösen Selbstbestimmungsrecht der Kirche. Sie gehöre damit zum geschützten Bereich innerkirchlichen Handelns. Das Kölner Gericht ließ gegen sein Urteil Berufung zu, über die das Oberverwaltungsgericht Münster entscheiden würde.

 

Quelle: AFP, 13.06.2019, Foto: Kölner Dom, Quelle: dpa/AFP Picture Alliance/Archiv / Oliver Berg