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4 Jahre Haft für Bochumer Kosmetikerin und Influencerin

Veröffentlicht von PSM.Media

Urteil im ersten Prozess gegen eine 29-jährige Kosmetikerin und Influencerin

Landgericht Bochum wurde das Urteil im ersten Prozess gegen eine 29-jährige Kosmetikerin und Influencerin gefällt, die aufgrund unsachgemäßer Behandlung mit Hyaluronsäure in 36 Fällen der schweren Körperverletzung und des Betruges angeklagt war. Das Gericht bestätigte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, die Angeklagte habe ästhetische Behandlungen ohne erforderliche Qualifikationen durchgeführt und verurteilte die junge Frau heute zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren sowie einer Geldstrafe von 36.000 Euro. Damit unterstreicht das Gericht die Forderung der Deutschen Gesellschaft für ästhetische Botulinum- und Fillertherapie e.V. (DGBT), die Fillerbehandlung ausschließlich in die Hände von approbierten Ärztinnen und Ärzten mit spezieller Fortbildung zu legen. Zudem plädiert die DGBT e.V. eine Verschreibungspflicht für Hyaluronsäurefiller einzuführen, um die Patientensicherheit zusätzlich zu steigern.

Im September erhob die Staatsanwaltschaft Bochum Anklage gegen die 29-jährige Kosmetikerin wegen des Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung, Betrug und Steuerhinterziehung. Die Geschädigten erlitten nach fehlerhaft durchgeführten Hyaluronsäure-Injektionen in Lippen und andere Gesichtsbereiche unter anderem Infektionen, Lähmungen und Gefäßverletzungen. Insgesamt ging die Staatsanwaltschaft von mindestens 36 Geschädigten in einem Tatzeitraum von Januar 2017 bis April 2019 und einem steuerlichen Schaden von über 780.000 Euro aus.

Das Urteil im zweiten Prozess gegen die 26-jährige Cousine, die ebenfalls ohne Erlaubnis als Heilpraktikerin tätig war, wird im Laufe des Monats erwartet. Angeklagt wurde sie in 34 Fällen wegen Betrug und schwerer Körperverletzung. Der steuerliche Schaden im Tatzeitraum zwischen Februar 2015 und April 2019 beträgt etwa 1,3 Millionen Euro.

Gesetzeslage eindeutig – aber nicht ausreichend

Nur approbierte Ärzte dürfen uneingeschränkt mit Fillern und Botulinum behandeln, Heilpraktiker eingeschränkt mit Fillern – dies sogar ohne eine entsprechende Zusatzausbildung. Allen anderen Berufsgruppen, auch Kosmetikerinnen, sind invasive Behandlungen mit Botulinum und Fillern untersagt. Botulinum ist in Deutschland verschreibungspflichtig, Filler sind es nicht, da sie als frei verkäufliches Medizinprodukt eingestuft sind. Aufgrund dieser juristischen Lücke ist es Nicht-Ärzten möglich, Filler rezeptfrei zu beziehen und illegal an Patienten anzuwenden. Vor diesem Hintergrund sieht die DGBT bei der Bewertung von Fillern als Medizinprodukt akuten Handlungsbedarf. “Um die Fillerbehandlung durch Nicht-Ärzte zu beenden, setzt sich die DGBT bei der Bundesregierung und den zuständigen Behörden nachdrücklich dafür ein, für Hyaluronsäure-Filler eine Verschreibungspflicht einzuführen. Entsprechende Anträge wurden bereits gestellt. Dieser Vorstoß wird übrigens durch alle führenden Fachgesellschaften in diesem Bereich unterstützt”, erläutert Dr. med. Klaus Hoffmann, Beauftragter der DGBT für diesen Arbeitsbereich.

In der Realität sind Regelverstöße in ominösen Instituten bis hin zu Friseursalons an der Tagesordnung. Nach ersten Präzedenzfällen setzt die DGBT daher auf juristischer Ebene erfolgreich Unterlassungen und Abmahnungen gegen “schwarze Schafe” durch, die nicht nur gegen geltendes Recht verstoßen, sondern auch das Wohl von Patienten massiv gefährden.

Kompetenz und Sicherheit als oberste Priorität

Komplikationen sind bei sachgerechter Botulinum- und Fillerbehandlung zwar eher selten, können aber bei Hyaluronsäure-Injektionen von ästhetischen “Unfällen” über Infektionen bis zu gefährlichen Gefäßkomplikationen mit Nekrosen und schließlich zur Erblindung führen. “Den meisten Patienten ist nicht klar, dass derartige Risiken bestehen und leider auch den ‘Laien-Behandlern’ nicht. Deshalb sollte jeder Anwender im Notfall kompetent und rasch mit Nebenwirkungen umgehen können”, erläutert Dr. med. Boris Sommer, der 1. Vorsitzende der DGBT. “All dies ist Ärzten möglich, die sich entsprechend fortbilden und zum Beispiel das Medikament Hyaluronidase im Kühlschrank bereithalten können, um es bei schwerwiegenden Komplikationen einzusetzen”, so Sommer weiter.

Fortbildungen und Zertifizierungen für Ärzte

Ärzte verfügen bereits über eine fundierte Ausbildung, solides anatomisches Wissen und kennen die korrekten, hygienischen Injektionstechniken. Da es keine feste Weiterbildungsordnung für Botulinum und Filler gibt, bietet die DGBT industrieunabhängige, von den Ärztekammern zertifizierte Fortbildungen an, um die ästhetischen Injektionsverfahren mit Botulinum und Fillern als medizinisch sichere und seriöse Therapien anzubieten – dem zentralen Anliegen der DGBT.

Weitere Informationen zur DGBT, für Ärzte und Patienten, finden sich unter www.dgbt.de.

Über die DGBT e.V.

Faltenbehandlungen mit Botulinum Typ A sowie Fillern sind in Deutschland die häufigsten ästhetischen Eingriffe. Da es keine medizinische Fachgesellschaft gab, die sich ausschließlich dieses Themas angenommen hätte, haben sich Ärztinnen und Ärzte aus unterschiedlichen Disziplinen zusammengeschlossen und 2006 die erste “Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Botulinum- und Fillertherapie e.V.”, kurz DGBT, gegründet.

Ziele der DGBT e.V.

Zentrales Anliegen der DGBT ist es, wissenschaftlich fundiert sowohl über Botulinum als auch Filler und deren Einsatzmöglichkeiten in der ästhetischen Medizin, insbesondere in der Faltenbehandlung, zu informieren, Vorurteile abzubauen und Vertrauen zu schaffen. Dafür arbeitet sie eng mit anderen Fachverbänden und ausgewiesenen Experten zusammen.

Ein weiterer zentraler Fokus ist die Qualitätssicherung in der Ausbildung. Die DGBT setzt sich schwerpunktmäßig dafür ein, dass Ärzte auf Basis einer wissenschaftlich-theoretischen sowie praktischen Aus- und Weiterbildung die ästhetische Botulinum- sowie Fillertherapie sicher handhaben und einsetzen. Dafür bietet die DGBT standardisierte, von den Ärztekammern zertifizierte Schulungen an, die durch regelmäßige Updates im Rahmen von Fachtagungen und digitalen Weiterbildungsformaten ergänzt werden. Die DGBT hat hier einheitliche Qualitätsstandards in der Ausbildung für Ärzte geschaffen, durch welche die Therapie mit Botulinum und Fillern noch sicherer werden.

 

3K Agentur für Kommunikation GmbH, 14.11.2019, Foto: Systembild für 4 Jahre Haft © Rike