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Bundestag entscheidet über Änderungen im Waffenrecht

Veröffentlicht von PSM.Media

Höhere Hürden für Besitz von Waffen

Berlin- Der Bundestag stimmt am Freitag, 13. Dezember 2019, nach halbstündiger Aussprache über Änderungen im Waffenrecht ab, die Extremisten den Zugang zu Waffen verwehren soll (Debatte ab 11.20 Uhr). Die Vorlage von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sieht vor, dass Mitglieder von verfassungsfeindlichen Organisationen als “unzuverlässig” eingestuft und entwaffnet werden können. Die Behörden werden verpflichtet, sich vor der Ausstellung eines Waffenscheins beim Verfassungsschutz über den Antragsteller zu informieren. Bereits erteilte Genehmigungen können wieder zurückgenommen werden.

Auf der Tagungsordnung steht zudem die Abstimmung über einen Koalitionsantrag zur Errichtung eines “Mahnmals für die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft in Deutschland” (13.00 Uhr). Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, im ersten Quartal 2020 ein Konzept für ein solches Mahnmal vorzulegen. Am Nachmittag wollen die Abgeordneten dann auf Antrag der FDP in einer Aktuellen Stunde die Haushalts- und Finanzpolitik der Koalition diskutieren.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Entwurf soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden, die die Kennzeichnungsanforderung für Schusswaffen und deren wesentliche Teile erweitert. Ferner fordert sie laut Bundesregierung von den Mitgliedstaaten, eine umfassende Rückverfolgbarkeit aller Schusswaffen und ihrer wesentlichen Teile sicherzustellen. „Zu diesem Zweck haben die Mitgliedstaaten Waffenhändler und -hersteller in einem ersten Schritt zu verpflichten, den Waffenbehörden unverzüglich sämtliche Transaktionen anzuzeigen, die Bestandteil des Lebensweges einer Schusswaffe und ihrer wesentlichen Teile sind“, heißt es in der Vorlage weiter. In einem zweiten Schritt würden die Mitgliedstaaten verpflichtet, diese Transaktionen in den Waffenregistern zu registrieren.

Mit dem Gesetzentwurf soll das nationale Waffenregister „zum Zweck der Registrierung des vollständigen Lebensweges von Waffen und wesentlichen Waffenteilen“ ausgebaut werden. Ferner ist vorgesehen, eine Anzeigepflicht für unbrauchbar gemachte Schusswaffen einzuführen. Zudem sollen unter anderem „bestimmte große Wechselmagazine sowie Schusswaffen mit fest verbauten großen Ladevorrichtungen zu verbotenen Gegenständen“ werden. Allerdings werde „den berechtigten Interessen der Eigentümer solcher Gegenstände durch weitgehende Besitzstandsregelungen Rechnung getragen“, heißt es in der Vorlage weiter.

Änderungsantrag der AfD

Die AfD schreibt in ihrem sechsseitigen Änderungsantrag, mit den von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen sollten die „schlimmsten geplanten unverhältnismäßigen Eingriffe der Bundesregierung“ im Rahmen der Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie zum Schutz von Sportschützen verhindert werden. Sie stellten lebensnahe, handhabbare Lösungen dar, die mit der Richtlinie vereinbar seien.

Unter anderem erfordert die Richtlinie nach Meinung der Fraktion kein ausnahmsloses Verbot von Magazinen. Die Regierung wird aufgefordert, umfassend von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, organisierte Sportschützen internationaler Disziplinen von Verboten und Beschränkungen bei Magazinen und Waffen freizustellen.

Antrag der AfD

Der Bundestag stimmt zudem über den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Für ein Waffengesetz mit Augenmaß – Kein Generalverdacht gegen legale Waffenbesitzer“ (19/14504) ab. Darin wendet sich die AfD gegen eine „überzogene Umsetzung“ der EU-Feuerwaffenrichtlinie. Die gesetzlichen Regelungen des Waffenrechts in Deutschland hätten sich bewährt, „sodass eine Verschärfung bestehender Regeln über die Richtlinie hinaus keinen Sicherheitszuwachs bedeuten kann“, schreibt die Fraktion. Die Bundesregierung wird zu einer „sehr kritischen Überprüfung“ ihres Gesetzentwurfs „im Hinblick auf die bisher erfolgte Ausschöpfung von Spielräumen unter Berücksichtigung der Eingaben der Sportschützen-, Jäger- und Waffenverbände“ aufgefordert.

Ferner solle die Bundesregierung dem Antrag zufolge den Gesetzentwurf überarbeiten und dabei von einem Verbot bestimmter Magazine für Waffen so weit wie möglich absehen. Auch solle sie bei der Überarbeitung unter anderem eine „generelle Einstufung von dual-use-verwendbaren Magazinen als Kurzwaffenmagazine“ vornehmen sowie die Waffen-Kostenverordnung im Sinne der Waffenbesitzer, Waffenhändler und -hersteller überarbeiten.
In der Begründung schreibt die Fraktion, dass zwei Hauptziele der EU-Feuerwaffenrichtlinie – den illegalen Zugang zu scharfen Schusswaffen sowie den Missbrauch von legalen Schusswaffen im Hinblick auf terroristische Anschläge zu erschweren – im Rahmen der nationalen Umsetzung “vollständig verfehlt“  würden. Stattdessen würden Legalwaffenbesitzer wie Sportschützen unter Generalverdacht gestellt. Der Gesetzentwurf stelle zudem „eine unzumutbare wirtschaftliche und bürokratische Belastung der im Gesetzentwurf angesprochenen Legalwaffenbesitzer dar“ und sei „so nicht tragbar“.

Antrag der FDP

Die FDP führt in ihrem Antrag mit dem Titel  „Freiräume für Jäger und Sportschützen – Für eine schonende Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie“ (19/14035) aus, dass die Bundesregierung mit ihrem Entwurf eines dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes die Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht bezwecke, dabei aber über die Kernanliegen der Richtlinie hinausgehe und „Spielräume für eine schonende Umsetzung zugunsten des legalen Waffenbesitzes nicht vollumfänglich“ ausnutze.
Die Bundesregierung soll daher nach dem Willen der Fraktion einen neuen Entwurf für ein Umsetzungsgesetz zur EU-Feuerwaffenrichtlinie vorlegen und darin eine Regelung einfügen, „die wieder wertungsmäßig klar zwischen Erwerb und Besitz von Schusswaffen unterscheidet“. Auch sollen dem Antrag zufolge mit dem neuen Entwurf „die vom Waffenbesitzer zu tragenden Verwaltungsgebühren für waffenrechtliche Überprüfungen auf einen jährlichen Betrag von nicht mehr als 100 Euro gedeckelt werden“.
Ferner fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, im Rahmen eines neuen Umsetzungsgesetzes von einem in der EU-Feuerwaffenrichtlinie „gewährten Umsetzungsspielraum umfassend Gebrauch zu machen, sodass bisher erlaubnisfrei besessene Magazine nicht zu meldepflichtigen Gegenständen werden und deren Erwerb durch Dritte umfassend ermöglicht wird“. Zudem solle die Bundesregierung unter anderem vorsehen, dass Waffenfachhändlern und -herstellern die Möglichkeit eingeräumt wird, Daten aus dem nationalen Waffenregister abzufragen, um sicherzustellen, dass Kunden die Berechtigung zum Erwerb einer Schusswaffe besitzen.

Antrag der Grünen

Die Grünen plädieren in ihrem Antrag mit dem Titel „Tödliche Gefahr durch Schusswaffen eindämmen“  (19/14092) für eine Verschärfung des Waffenrechts. Nur ein „tatsächlich wirksames restriktives Waffenrecht“ leiste einen Beitrag für mehr innere Sicherheit und trage dazu bei, „schwere und schwerste Gewaltverbrechen zu verhindern“, schreibt die Fraktion. Danach solle die Bundesregierung bei der anstehenden Aktualisierung des Waffenrechts „auch aktuelle technische Entwicklungen im Hinblick auf die Eigenproduktion von Schusswaffen“ in den Blick nehmen. Auch soll sie nach dem Willen der Fraktion keine Besitzstands- oder Übergangsregelungen vorsehen, die „eine Ausnahme zu Paragraf 1 Waffengesetz bedeuten, demzufolge der Umgang mit Waffen oder Munition nur unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuzulassen ist“.
Ferner wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, die gesetzlichen Regelungen über die erforderliche Zuverlässigkeit der Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse „klarer zu fassen“ und die Gesetzesregelungen über die Kontrolle und Lagerung privater Waffen- und Munitionsbestände zu erweitern. Zudem soll die Bundesregierung laut Vorlage unter anderem eine gesetzliche Regelung vorschlagen, die den privaten Besitz von Waffen verbietet, „die leicht zu (voll)automatischen Waffen umgebaut werden können“. (sto/11.12.2019)

 

AFP/ Deutscher Bundestag, 13.12.2019, Foto: Höhere Hürden für Besitz von Waffen © dpa/picture-alliance/Archiv / Oliver Killig