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Deutschland vor Herausforderungen– Weiterhin solide Finanzen

Veröffentlicht von PSM.Media

Sitzung des Stabilitätsrats Deutschland vor Herausforderungen

Berlin- Der Stabilitätsrat hat am 13. Dezember 2019 unter dem Vorsitz der Finanzministerin des Landes Schleswig-Holstein, Monika Heinold, und des Bundesministers der Finanzen, Olaf Scholz, zum 20. Mal in Berlin getagt.

 

Die konjunkturellen Aussichten für Deutschland sind derzeit gedämpft. Der schwache Welthandel und die wenig dynamische internationale Nachfrage nach Investitionsgütern belasten vor allem die exportorientierte deutsche Industrie. Die Binnenkonjunktur ist allerdings weiterhin intakt. Die Beschäftigung wird weiterhin aufgebaut, die Löhne steigen kräftig und der private Konsum expandiert robust. Die jüngste Steuerschätzung geht gegenüber der vorherigen Steuerschätzung von Mehreinnahmen im laufenden Jahr, jedoch von Mindereinnahmen in den kommenden Jahren aus.

 

Vor diesem Hintergrund führen Bund und Länder ihre stabilitätsorientierte Finanzpolitik fort und setzen gezielte fiskalpolitische Impulse.

 

Der Stabilitätsrat sieht die solide staatliche Finanzlage als gewahrt: Die Haushaltswächter erwarten, dass die gesamtstaatliche Defizitobergrenze nach europäischen Vorgaben auch künftig mit Abstand eingehalten wird – und das bei deutlich steigenden Investitionsausgaben.

 

Die Beschlüsse des Stabilitätsrates im Einzelnen

Der Stabilitätsrat stellt fest, dass die europäische Obergrenze für das gesamtstaatliche strukturelle Finanzierungsdefizit in Höhe von 0,5 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) mit Abstand eingehalten wird. Der Beirat teilt diese Einschätzung: Er bescheinigt eine expansive Ausgabenpolitik und hält angesichts der konjunkturellen Normallage ein Konjunkturprogramm nicht für notwendig.

 

In diesem Jahr wird für den Gesamtstaat ein struktureller Überschuss von 1 1/4 % des BIP erwartet. 2020 bis 2023 dürfte er vor allem als Folge der Maßnahmen des Koalitionsvertrages deutlich niedriger ausfallen, unter anderem machen sich hier die zusätzlichen Investitionen bemerkbar.

 

Der Stabilitätsrat hat im Rahmen der regelmäßigen Haushaltsüberwachung zur Vermeidung drohender Haushaltsnotlagen die haushaltswirtschaftliche Lage von Bund und Ländern auf der Grundlage ihrer Stabilitätsberichte geprüft. Beim Bund und bei allen Ländern mit Ausnahme Bremens und des Saarlands zeigen die Ergebnisse keine Hinweise auf eine drohende Haushaltsnotlage.

 

Darüber hinaus hat der Stabilitätsrat das Kennziffernsystem der Haushaltsüberwachung an die Rahmenbedingungen der Schuldenbremse ab 2020 angepasst und einen entsprechenden Beschluss gefasst.

 

Die Länder Bremen und Saarland befinden sich bis einschließlich 2020 im Sanierungsverfahren und haben ihre Sanierungsberichte über die Umsetzung des Sanierungsprogramms 2017 bis 2020 vorgelegt. Der Stabilitätsrat stellt fest, dass Bremen und das Saarland in den Jahren 2019 und 2020 an ihrem Sanierungskurs festhalten. Die Länder werden voraussichtlich ihr verlängertes Sanierungsprogramm vollständig umsetzen. Der Stabilitätsrat weist darauf hin, dass angesichts der verschlechterten wirtschaftlichen Aussichten, der rückläufigen Entlastungswirkungen der Konsolidierungsmaßnahmen sowie der absehbaren zusätzlichen Haushaltsbelastungen die beiden Sanierungsländer ihre Sanierungsanstrengungen fortsetzen sollten, um den erfolgreich eingeschlagenen Weg zu einer nachhaltigen Sanierung der Landeshaushalte nicht zu gefährden.

 

Der Stabilitätsrat hat die Fortschrittsberichte der ostdeutschen Länder zum Aufbau Ost für das Jahr 2018 beraten. Er stellt fest, dass die ostdeutschen Länder zum siebenten Mal in Folge die im Rahmen des Solidarpakts II erhaltenen Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (Korb I) in Höhe von rund 2,8 Mrd. Euro zweckgerecht verwendet haben. Darüber hinaus stellt der Stabilitätsrat fest, dass der Bund im Jahr 2018 im Rahmen des Korbs II rund 1,9 Mrd. Euro an überproportionalen Leistungen für den Aufbau Ost zur Verfügung gestellt hat. Damit hat der Bund die zugesagte Zielgröße für diese Leistungen bereits vor Ablauf des Solidarpakts II erreicht.

 

Die Beschlüsse und die Beratungsunterlagen werden veröffentlicht unter: www.stabilitaetsrat.de.

 

Gemeinsames Gremium von Bund und Ländern

Der Stabilitätsrat ist ein gemeinsames Gremium des Bundes und der Länder. Er wurde mit der Föderalismusreform II errichtet und ist in Artikel 109a Grundgesetz verankert. Zusammen mit der Schuldenbegrenzungsregel stärkt der Stabilitätsrat die institutionellen Voraussetzungen zur Sicherung langfristig tragfähiger Haushalte im Bund und in den Ländern. Er erfüllt zugleich die Vorgaben des EU-Fiskalvertrags.

 

Bundesrat, 13.12.2019, Foto: Monika Heinold, und  Olaf Scholz, © Bundesrat | Manuel Kämmerer