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Bundestag berät zwei Anträge zur Kurzzeitpflege

Veröffentlicht von PSM.Media

Bundestag befasst sich mit Antrag der Koalition zum Ausbau der Kurzzeitpflege

Berlin- Am letzten Sitzungstag vor der Weihnachtspause befasst sich der Bundestag am Freitag (ab 09.00 Uhr) mit der Kurzzeitpflege. Den Abgeordneten liegt ein Antrag der großen Koalition vor, mit der die Kurzzeitpflege ausgebaut werden soll. Um mehr Plätze zu schaffen, wollen Union und SPD eine “wirtschaftlich tragfähige Vergütung sicherstellen”.

Bei der Kurzzeitpflege geht es um einen befristeten Aufenthalt im Pflegeheim – etwa wenn nach einer Behandlung im Krankenhaus niemand da ist, um einen gebrechlichen oder kranken Menschen zu Hause zu versorgen. Die Parlamentarier beraten ferner über den Zwischenbericht der Enquete-Kommission “Künstliche Intelligenz”. Auf der Tagesordnung steht unter anderem auch eine Aktuelle Stunde, die die AfD zum Globalen Flüchtlingsforum beantragt hat.

Antrag von CDU/CSU und SPD

Die Koalitionsfraktionen fordern die Bundesregierung in ihrem Antrag (19/16045) unter anderem auf, sicherzustellen, dass Länder, Kommunen, Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen dem gesetzlichen Auftrag nachkommen, gemeinsam die notwendigen pflegerischen Versorgungsstrukturen auch mit Blick auf die Kurzzeitpflege auszubauen und nachhaltig zu gewährleisten. Nur so könne der Anspruch auf Kurzzeitpflege realisiert werden. Die Kurzzeitpflege solle durch die Sicherstellung einer wirtschaftlich tragfähigen Vergütung gestärkt werden. Dafür seien der gesetzliche Auftrag an die Pflegeselbstverwaltung stärker zu konkretisieren sowie die Rahmenbedingungen der Finanzierung so weiterzuentwickeln, dass eine auskömmliche Vergütung sichergestellt wird.

Als Aspekte in Vergütungsvereinbarungen nennen die Fraktionen die kurze Verweildauer mit hohem administrativem und organisatorischem Aufwand; hohe Vorhaltekosten wegen saisonal stark schwankender Nachfrage; ein wirtschaftlich tragfähiger Auslastungsgrad unter Einbeziehung der hohen Fluktuation und kurzen Verweildauern; heterogene Pflege-, Betreuungs- und Behandlungserfordernisse, vor allem bei gesundheitlich bedingten Krisenstationen; höheren behandlungspflegerischen Aufwand; Koordinierungsaufwand mit Ärzten, Therapeuten und Krankenhäusern und die Überleitung in die häusliche Versorgung. Dabei sollten die Besonderheiten der Form des Angebotes besonders im Hinblick auf Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie Angebote für spezielle Zielgruppen berücksichtigt werden.

Antrag der FDP

Die FDP fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (19/16039), zur Verbesserung der Angebotsstruktur der Kurzzeitpflege Krankenhäuser der stationären Grundversorgung in unterversorgten Bereichen grundsätzlich für die Kurzzeitpflege zu öffnen. Notwendig dafür seien flexible Rahmenbedingungen der Versorgungsverträge zwischen Krankenhausgesellschaften, Pflegekassen und Ministerien, sodass nicht belegte Krankenhausbetten als eingestreute Kurzzeitpflegeplätze genutzt werden können. Für Kurzzeitpflegemaßnahmen solle eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung geschaffen werden.

Die FDP verlangt ferner, dass sich die Regierung bei Leistungen der Kurzzeitpflege für kürzere Fristen zur Leistungserstattung durch die Kranken- und Pflegeversicherung einsetzt und die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammenführt. Dies erleichtere die flexible Inanspruchnahme und spare Bürokratie, schreibt die Fraktion. Die Sperrfrist von sechs Monaten für eine erstmalige Inanspruchnahme der Verhinderungspflege wollen die Liberalen abschaffen. Sie treten dafür ein, ein bundesweites, digitales Kurzzeitpflege-Portal zu entwickeln, das verfügbare Plätze anzeigt. (hau/18.12.2019)

 

AFP/Deutscher Bundestag, 20.12.2019, Foto: Plenarsaal des Bundestages in Berlin © AFP/Archiv / John MACDOUGALL