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Bundestag berät im Eilverfahren über neues Kurzarbeitergeld

Veröffentlicht von PSM.Media

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Berlin- Der Bundestag hat am Freitag im Schnellverfahren über die geplante Ausweitung des Kurzarbeitergeldes beraten. Es gehe um den Schutz für Arbeitnehmer und Unternehmen “in außergewöhnlichen Zeiten”, sagte Finanzminister Olaf Scholz (SPD) im Plenum. Wegen der Eilbedürftigkeit wurden alle drei Lesungen des Gesetzentwurfs unmittelbar hintereinander angesetzt, am selben Tag sollte auch der Bundesrat die Vorlage billigen.

“Wir werden niemanden alleine lassen”, mahnte Scholz zur Solidarität auch auf dem Arbeitsmarkt. Er verwies auf positive Erfahrungen mit der Ausweitung von Kurzarbeit während der Finanzkrise 2008 und 2009. “Es ist deshalb völlig richtig, dass wir das wieder tun”, sagte der Minister.

Die Neuregelung soll Kurzarbeit bereits dann ermöglichen, wenn zehn Prozent der Belegschaft betroffen sind statt bisher ein Drittel. Unternehmen sollen dafür die Sozialversicherungsbeiträge voll erstattet werden. Außerdem wird der Kurzarbeitergeldbezug auch für Leiharbeitnehmer ermöglicht.

Die Reform soll die Folgen der Virus-Ausbreitung für den Arbeitsmarkt abfedern. Hintergrund des Schnellverfahrens sind Befürchtungen, dass bei einer weiteren Ausbreitung des neuartigen Coronavirus die nächste Sitzungswoche des Parlaments Ende März gefährdet sein könnte. Bereits am Freitag nahm der eigentlich zuständige Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wegen eines Kontakts zu einem Corona-Infizierten nicht an der Bundestagssitzung teil.

 

AFP,13.03.2020, Foto: Finanzminister Olaf Scholz (SPD)©AFP/Archiv / John THYS