Bundeskabinett hat für Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige im Volumen von 50 Milliarden Euro beschlossen
Berlin- Das Bundeskabinett hat Eckpunkte für Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige im Volumen von 50 Milliarden Euro beschlossen. Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten soll schnell und unbürokratisch geholfen werden. “Wir gehen in die Vollen, um auch den Kleinstunternehmen und Solo-Selbständigen unter die Arme zu greifen”, so Bundesfinanzminister Scholz.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz betonte, Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige bräuchten jetzt besondere Unterstützung, da sie von dieser Krise hart getroffen würden. “Deshalb gibt es vom Bund jetzt schnell und unbürokratisch Soforthilfe.” Dabei, so Scholz, handelt es sich um einen Zuschuss, nicht um einen Kredit. “Es muss also nichts zurückgezahlt werden.”
Keine Solidaritäts-Lücke
“Wir lassen niemanden allein”, sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Es dürfe und es werde “keine Solidaritäts-Lücke” geben.
Um Kleinstunternehmer und Solo-Selbständige, die von der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffen sind, zu unterstützen, hat die Bundesregierung ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 50 Milliarden Euro beschlossen. Diese beinhaltet folgende Maßnahmen:
- Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 9.000 Euro für 3 Monate.
- Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 15.000 Euro für 3 Monate.
- Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, kann der gegebenenfalls nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.
Engpässe können mit den Geldern überbrückt werden
Mit den Corona-Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige können akute Liquiditätsengpässe überwunden werden. Die Hilfe betrifft vor allem laufende Betriebskosten wie zum Beispiel Mieten, Kredite für Betriebsräume und Leasingraten. Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die jeweiligen Länder beziehungsweise Kommunen.
Förderanträge, Informationen zu den Förderbedingungen, zu den Antragsformularen und zum Verfahren werden auf der Website der IBB veröffentlicht.
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 23.03.2020, Foto: Soforthilfe II- Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige © Geralt