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Heidelberg- nach Aufruf zu Corona Demo- Anwältin Bahner in Psychiatrie

Veröffentlicht von PSM.Media

Heidelberger Anwältin 
in psychiatrischer Einrichtung

Bundesverfassungsgericht hatte zuvor Klage gegen Corona-Verordnung abgewiesen

Die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner, die gegen die Corona-Verordnungen klagte, wurde am Sonntagabend in eine psychiatrische Einrichtung gebracht. „Sie hat einen sehr verwirrten Eindruck gemacht“, begründete ein Polizeisprecher das Vorgehen gegenüber der RNZ.

Hier: Beate Bahner- Wodarg veröffentlicht Telefonmitschnitt aus der Psychiatrie

 

 

Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag Bahners abgewiesen. Das Gericht sollte die Corona-Verordnungen aller Bundesländer außer Vollzug setzen, da sie “geeignet sind, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und die freiheitlich-demokratische Grundordnung nach Art. 20 GG zu gefährden”.  Die von Bahner für Ostersamstag angekündigte Demonstration gegen die Verordnungen hätte daher aus Sicht der Klägerin nicht verboten werden dürfen.

Das Bundesverfassungsgericht stellte jedoch fest, dass der Antrag unzulässig ist. Zuerst seien andere Gerichte – in diesem Fall das Verwaltungsgericht – zuständig. Zudem sei Bahner nicht persönlich von allen Verordnungen in ihren Rechten betroffen – eine so “breite” Verfassungsbeschwerde sei daher unzulässig.

Am Samstag hatte die Rechtsanwältin auf ihrer Webseite eine “Auferstehungsverordnung” veröffentlicht und den Shutdown für beendet erklärt. Der letzte Eintrag auf der Webpräsenz stammt von Ostersonntag, 12. April.

Der Aufruf zu einer Demonstration gegen die bundesweiten Corona-Schutzmaßnahmen hat für eine Heidelberger Anwältin ein Nachspiel: Der Staatsschutz der Heidelberger Kriminalpolizei ermittelt gegen die Juristin wegen Aufrufs zu einer Straftat, wie Polizei und die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilten.

Offenbar handelt es sich um die Medizinrechtlerin Beate Bahner. Sie hatte vor einigen Tagen eine Verfassungsklage gegen die Corona-Verordnung des Landes angekündigt. Mit Datum von Dienstag erschien auf ihrer Homepage ein 19-seitiger Text, in dem sie den Schritt mit markigen Worten begründet. Darin warnt Bahner vor der “Verfolgung Unschuldiger” und fordert die “sofortige Beendigung der Tyrannei.” Zum Abschluss ruft sie dazu auf, bundesweit zum gleichen Zeitpunkt gegen die Maßnahmen zu demonstrieren. Der Aufruf, der schon auf verschwörungstheoretischen Portalen kursiert, gipfelt in den Worten: “Coronoia 2020 – Nie wieder mit uns. Wir stehen heute auf!”, gefolgt von dem Hinweis, die Demos korrekt anzumelden.

Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft betonte, laufen die Ermittlungen noch; ein solcher Aufruf könnte strafbar sein. Hintergrund: Laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) drohen bis zu zwei Jahre Haft, wenn sich jemand über eine Anordnung nach Paragraf 28 des Gesetzes hinwegsetzt. Dieser sieht vor, dass Behörden bei Krankheitsausbrüchen Veranstaltungen oder Ansammlungen verbieten können. Der Demoaufruf könnte damit ein “öffentlicher Aufruf zu einer Straftat” sein. Der Aufruf war nicht nur im Internet erschienen, sondern auch per E-Mail verschickt worden – mit einigen Staatsanwaltschaften im Verteiler. Außerdem zeigte mindestens ein Bürger die Autorin an.

Die Heidelberger Behörde wollte am Mittwoch nicht bestätigen, dass sich die Ermittlung gegen Bahner richtet. Auch sie selbst reagierte auf RNZ-Anfrage nicht.

Bahner argumentiert, dass das IfSG nur Beschränkungen für Erkrankte erlaube. Selbst Juristen, die Einzelaspekte der Krisenbekämpfung kritisch sehen, geben ihrer Klage wenig Chancen. “Der Wortlaut des Gesetzes ist nicht ideal”, sagt etwa Sebastian Graf von Kielmansegg von der Uni Kiel. “Aber er deckt eine Menge ab.”

Auch das Bundesverfassungsgericht hat im Eilverfahren Klagen gegen die Kontaktverbote abgewiesen. Das heißt: Der Schaden wäre größer, wenn die Maßnahmen vorerst aufgehoben werden und sie sich bei gründlicher Prüfung als zulässig herausstellen, als im umgekehrten Fall. “Die Gefahren für Leib und Leben wiegen hier schwerer als die Einschränkungen der persönlichen Freiheit”, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.

Für die Ermittler ist das ein Aufruf zu einer rechtswidrigen Tat und deshalb ermittelt das Dezernat Staatsschutz der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg.

Die Polizei weist in ihrer Mitteilung darauf hin, dass man derartige öffentliche Aufrufe zu einer Versammlung in Zeiten der wegen der COVID-19-Pandemie geltenden Beschränkungen weder verbreiten sollte – noch dass man einer solchen Aufforderungen-Folge leisten solle.

 

©Rhein-Neckar-Zeitung, 14.03.2020, Foto: Heidelberg- nach Aufruf zu Corona Demo- Anwältin Beate Bahner in Psychiatrie © dpa

2 Kommentare

  1. Wie kann denn ein Antrag “unzulässig” sein? Einem Antrag kann höchstens “nicht stattgegeben werden”. Sehr engstirnige Berichterstattung?

  2. Der Aufruf zu einer (ordentlich angemeldeten) Demonstration gegen die bundesweiten Corona-Schutzmaßnahmen….Aufruf zu einer Straftat.

    “Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.”!

    Das Infektionsschutzgesetz trifft erkankte/infizierte aller Meldepflichtigen Krankheiten,….nicht eindeutig geregelt dagegen sind die weitreichenden Maßnahmen für Gesunde Menschen,…

    Das ein Gesetz kurze Zeit nach bekanntgabe kurzfristiger/sofortiger Verordnungen/Verbote im nach hinein nachgebessert werden muss und wurde um eben voran gegangene Beschlüsse zu legitimieren, ist ein direkter Fausthieb mitten auf die demokratische Nase des Volkes!

    Das Privatpersonen die gegen jene fragwürdigen aktuellen Maßnahmen verstoßen, bereits mit Bußgeldern, Haftstrafen und mit unterbringungen in geschlossen Anstalten bestraft werden und bereits wurden. Unsere demokratisch gewählten Führungskräfte verbunden mit all Ihren Vorbildsfunktionen dagegen verstoßen mehrfach gegen Ihre eigens maßgeschneiderten Regeln in aller Öffentlichkeit und darunter auch Schlüsselpersonen der Politik die eben diese Verordnungen zu Verantworten haben. Diese erhalten nach mehrfachem Verstoss nicht mal eine mündliche Verwarnung,… ein „Ja war blöd, einige hätten die Treppe nehmen sollen“ und erledigt ist die Sache und genau so minderwertig abgespeist wie der vorangegangene Verstoss und der davor (wäre eine Idee für eine Fortsetzung von „Die unendliche Geschichte“ 🙂

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