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Verkehrsverstöße werden richtig teuer- neue Bestimmungen sind in Kraft

Veröffentlicht von PSM.Media

Kavaliersdelikte werden mit deutlich höheren Geldbußen belegt

Nachdem der Bundesrat der Straßenverkehrsnovelle der Regierung im Februar zugestimmt hatte, treten die neuen Bestimmungen ab dem 28. April in Kraft. Viele Verkehrsverstöße werden teurer, außerdem kommen einige Neuerungen und Änderungen auf Verkehrsteilnehmer zu.

Tempoverstöße

Autofahrer, die Tempolimits nicht beachten oder sie großzügig auslegen, müssen sich auf höhere Strafen einstellen. Wer inner- und außerorts mit 16 km/h zu schnell unterwegs ist, muss jetzt mit einem Punkt rechnen. Dazu wird ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro (innerorts) sowie 60 Euro für Überschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften erhoben.

Außerdem hat eine innerörtliche Überschreitung des Tempolimits um 21 km/h weitreichendere Konsequenzen als bisher. Zu einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie zwei Punkten in Flensburg erwartet den Temposünder nun ein einmonatiges Fahrverbot. Außerorts greifen diese Strafen (95 Euro, Fahrverbot für einen Monat) ab einer Übertretung von 26 km/h. Damit wird auch die bisherige Regel hinfällig, nach der Temposünder, die zweimal innerhalb von 12 Monaten mindestens 26 km/h zu schnell unterwegs waren, mit einem Fahrverbot belegt werden können.

Rettungsgasse

Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden, müssen schon seit Ende 2017 mit 200 Euro Bußgeld sowie zwei Punkten in Flensburg rechnen. Jetzt wird diese Strafe verschärft, indem nun auch ohne Verwirklichung einer konkreten Gefahr oder Behinderung ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden kann. Das war bislang erst möglich, wenn es zu einer Behinderung oder Gefährdung Dritter beziehungsweise zu einer Sachbeschädigung kam.

Die Bußgelder für diese Vergehen bleiben unverändert; sie belaufen sich auf 240, 280 und 320 Euro – immer jeweils mit zwei Punkten in Flensburg sowie einem einmonatigen Fahrverbot. Fahrer, die die Rettungsgasse widerrechtlich nutzen, zahlen mindestens 240 Euro Strafe. Dazu erhalten sie zwei Punkte sowie ein Fahrverbot von einem Monat.

Parkregeln

Auch wer Parkregeln missachtet, muss in Zukunft mit deutlich höheren Strafen rechnen. Bis zu 100 Euro und sogar ein Punkt in Flensburg können verhängt werden. Wer sein Auto etwa an einer unübersichtlichen Stelle parkt, zahlt nun 35 statt 15 Euro. Die Kosten für das Parken in einer Feuerwehrzufahrt steigen von 35 auf 55 Euro.

Werden jeweils Einsatz- oder Rettungsfahrzeuge behindert, erhöht sich das Bußgeld auf 100 Euro, dazu gibt es einen Punkt. 55 Euro kostet auch das unzulässige Abstellen von Fahrzeugen auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz sowie auf für E- und Carsharing-Fahrzeuge vorgesehenen Parkplätzen. Das Parken oder Anhalten in zweiter Reihe wird nun mit mindestens 55 Euro geahndet.

Schutz für Radfahrer

Fahrradfahrer sollen durch verschiedene Vorgaben in der StVO-Novelle in Zukunft besser geschützt werden. Neben verschärften Tarifen fürs Pkw-Parken auf Schutzstreifen oder Radwegen dürfen zum Beispiel Transporter oder Lkw über 3,5 Tonnen innerorts beim Rechtsabbiegen nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren.

Hier werden Verstöße mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt geahndet. Fahrradfahrer dürfen jetzt ausdrücklich nebeneinander fahren, sofern sie den Verkehr nicht behindern. Autofahrer müssen beim Überholen zu anderen Verkehrsteilnehmern einen Mindestabstand von innerorts 1,50 Meter sowie außerorts zwei Meter einhalten.

Blitzer-App und dickes Rohr

Das Bußgeld für das Nutzen einer Blitzer-App während der Fahrt beträgt 75 Euro, dazu wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Auto-Poser müssen tiefer in die Tasche greifen. Das Verursachen von unnötigem Lärm und Abgas sowie das unnütze Hin- und Herfahren kann bis zu 100 Euro kosten.

 

ntv.de/hpr/sp, Foto: Systembild: Verkehrsverstöße werden richtig teuer- neue Bestimmungen sind in Kraft © Peter H.