Kunden von Thomas Cook können nun Erstattung beim Bund beantragen
Berlin- Kunden des insolventen Reiseveranstalters Thomas Cook können seit Mittwoch online eine Erstattung vom Bund beantragen. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte der ARD: “Wir werden den Kundinnen und Kunden, die Schäden erlitten haben, aus Gründen des Vertrauensschutzes freiwillig die Differenz zwischen ihren Zahlungen und dem, was sie von anderer Seite zurückerhalten haben, ausgleichen.” Insgesamt sind dafür laut ihrem Ministerium 225 Millionen Euro vorgesehen.
Die Bundesregierung hatte im Dezember angekündigt, sie werde einspringen, weil die Insolvenzversicherung von Thomas Cook nicht ausreicht, um die Kunden zu entschädigen. Die deutsche Thomas Cook war durch die Pleite des britischen Mutterkonzerns in die Krise gerutscht und hatte Ende September Insolvenz angemeldet. Die Haftung für den Kundengeldabsicherer, die Zurich-Versicherung, ist aber pro Geschäftsjahr gesetzlich auf 110 Millionen Euro begrenzt. Daher kommt Zurich nicht für alle geltend gemachten Ansprüche auf – sie erstattet den Kunden nur 17,5 Prozent.
Voraussetzung für eine Zahlung vom Bund ist laut ARD, dass die Betroffenen ihre Ansprüche bereits bei der Zurich-Versicherung geltend gemacht und beim Insolvenzverwalter angemeldet haben. Übernommen werden nur die noch nicht erstatteten Kosten der Pauschalreise und etwaige Verpflegungs-, Unterkunfts- oder Transportausgaben, die Urlauber insolvenzbedingt vor Ort erneut zahlen mussten. Wer dagegen zusätzlich zum Reisevertrag ein Auto für Ausflüge gemietet hatte und das nicht nutzen konnte, kann diesen Betrag nicht geltend machen.
AFP, 06.05.2020, Foto: Logo von Thomas Cook © dpa/dpa/picture-alliance / Silas Stein