Merz verteidigt umstrittenes Karlsruher EZB-Urteil
Berlin- Der CDU-Vorsitzkandidat Friedrich Merz hat die Reaktion von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auf den Karlsruher Richterspruch zur Europäischen Zentralbank (EZB) kritisiert. Der Satz aus der EU-Kommission, dass europäisches Recht immer Vorrang habe vor nationalem Recht, sei “in dieser apodiktischen Form einfach unzutreffend”, sagte Merz den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstagsausgaben).
Das Karlsruher Urteil binde nicht die EZB als Ganzes, “sehr wohl aber die Deutsche Bundesbank als Teil des Systems der Europäischen Zentralbanken”, hob der frühere Fraktionschef hervor.
Solange die EU-Mitgliedstaaten die wesentlichen Träger des europäischen Staatenverbundes seien, hätten die nationalen Verfassungsgerichte “das Recht und die Pflicht, das Handeln der Organe und Institutionen ihres jeweiligen Mitgliedstaates an den Maßstäben des nationalen Verfassungsrechts zu überprüfen”, sagte Merz. Dies gelte auch für das Handeln diese Organe und Institutionen im Rahmen der europäischen Institutionen.
Von der Leyen hatte am Wochenende ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nicht ausgeschlossen, nachdem sich das Bundesverfassungsgericht offen gegen eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gestellt hatte. Die Karlsruher Richter hatten das vom Luxemburger EuGH gebilligte EZB-Programm zum Kauf von Staatsanleihen in Teilen als verfassungswidrig eingestuft. “Das letzte Wort zu EU-Recht wird immer in Luxemburg gesprochen. Nirgendwo sonst”, erklärte von der Leyen dazu.
AFP, 12.05.2020, Foto: CDU-Vorsitzkandidat Friedrich Merz © AFP/Archiv / Jens Schlueter