Kurzarbeiter und Erwerbslose bekommen in der Corona-Krise mehr Unterstützung
Berlin- Wer wegen der Corona-Krise in Kurzarbeit gehen muss oder seinen Job verliert, bekommt künftig mehr Unterstützung.
Der Bundestag billigte am Donnerstag mit den Stimmen der großen Koalition das Sozialpaket II. Die Oppositionsfraktionen enthielten sich bei der Abstimmung. Das Kurzarbeitergeld wird von derzeit generell 60 Prozent des entgangenen Nettolohns auf 70 Prozent ab dem vierten Monat erhöht. Ab dem siebten Monat steigt der Satz auf 80 Prozent.
Für Eltern erhöht sich die Leistung von 67 auf 77 beziehungsweise 87 Prozent. Diese Regelung gilt bis Ende des Jahres. Wer in Kurzarbeit ist, darf zudem ab dem 1. Mai bis Ende des Jahres Geld dazuverdienen – die Grenze liegt bei der vollen Höhe des Monatseinkommens ohne Kurzarbeit.
Der Versicherungsschutz in der Arbeitslosenversicherung wird verbessert: Für Menschen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld in der Zeit vom 1. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2020 ablaufen würde, wird die Anspruchsdauer einmalig um drei Monate verlängert.
Nach dem Bundestag will der Bundesrat das neue Gesetz am Freitag billigen, damit es rasch in Kraft treten kann. Kinder und Schüler, die auf existenzsichernde Leistungen angewiesen sind, sollen auch bei der Pandemie-bedingten Schließung von Kita und Schule weiter ein warmes Mittagessen erhalten. Dies gilt auch für Kinder im Kinderzuschlags- oder Wohngeldbezug.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) erklärte, es sei zwar “gut und richtig”, dass das Kurzarbeitergeld ausgeweitet werde. Es bedeute für die meisten aber “trotzdem alles andere als ein weiches Kissen”, erklärte Vorstandsmitglied Anja Piel. “Die Gefahr sozialer Härten bleibt bestehen und für viele bleibt auch weiterhin unklar, ob und wann sie an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können.”
Die Diakonie kritisierte das Gesetz als unzureichend. “Für arme Menschen und ihre Familien gibt es nur wenige Verfahrenserleichterungen und schwer umsetzbare wenig hilfreiche Sachleistungen”, hieß es in einer Erklärung. So sei “der Ersatz von Schul- oder Kitaessen durch Essen auf Rädern viel zu kompliziert”.
Nötig sei ein Krisenzuschlag für Hartz IV von 100 Euro für Alleinstehende, 90 Euro für zusammenlebende Erwachsene und 80 Euro pro Kind, erklärte die Diakonie weiter. “Daneben braucht es ein ausreichendes EDV-Paket für Schülerinnen und Schüler.”
AFP, 14.05.2020, Foto: Das Plenum des Bundestags © AFP/Archiv / John MACDOUGAL