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Bundestag entscheidet über Gesetz gegen Hass im Netz

Veröffentlicht von PSM.Media

Zwei Gesetzesentwürfe stehen vor der Verabschiedung

Berlin- Mit Gesetzesänderungen gegen Rechtsextremismus und Hass im Netz: Das, dachte sich der Bundestag, könnte eine gute Idee sein. Das erste von zwei entsprechenden Gesetzen, nämlich das „Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität“, soll am 18.06.2020 im Bundestag beschlossen werden.

Der Bundestag entscheidet am Donnerstag (15.30 Uhr) über das Gesetz gegen Hass im Internet. Die Neuregelung sieht vor, dass strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt (BKA) gemeldet werden müssen. Für eine Reihe von Delikten werden zudem die Strafen erhöht.

Die Abgeordneten beraten nach dem jüngsten Fall von sexuellem Kindesmissbrauch zudem in einer Aktuellen Stunde über das Thema. Die große Koalition strebt hier Gesetzesverschärfungen an. Der Bundestag entscheidet abschließend über eine gesetzliche Neuregelung für Arbeitnehmer, die aus dem EU-Ausland nach Deutschland entsandt werden. Sie sollen künftig nicht mehr nur Anspruch auf den Mindestlohn, sondern auch auf den Tariflohn aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen haben.

 

AFP, 18.06.2020, Foto: Bundestag entscheidet über Gesetz gegen Hass im Netz © AFP / Odd ANDERSEN