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Wodarg- das teure Geschäft mit der Angst

Veröffentlicht von PSM.Media

Entwurf eines Gesetzes zur Weitergeltung von Rechtsverordnungen und Anordnungen aus der epidemischen Lage von nationaler Tragweite angesichts der Covid-19-Pandemie

Berlin- Wolfgang Wodarg: “das schwierigste wird sein: das die, die sich irren, ihr Gesicht nicht verlieren wollen”.

Dr. med. Wolfgang Wodarg Meinung: “Das nebenstehende Interview mit dem Bundesgesundheitsminister lässt Hoffnung aufkeimen. dass sich die Bundesregierung nicht weiter mit statistischer Ignoranz blamieren will. Bei den derzeitig wöchentlich über 300000 Tests werden bei einer falsch positiv Rate von 2% selbst ohne jede Infektion über 6000 “Fälle” gemeldet die keine sind. Die Einschränkungen deswegen trotzdem bis zur nächsten Grippesaison zu verlängern wäre eine Übermaßentscheidung.”

 

Spahn- Durch zu viele Tests mehr falsch-positive Fälle als Echte

“Selbst der Regierung scheint inzwischen klargeworden zu sein, dass die epidemische Lage nationaler Tragweite nicht mehr besteht. Mit der Feststellung des Nichtmehrbestehens der epidemischen Lage würden allerdings Freiheitseinschränkungen sofort außer Kraft treten.

Den Ausnahmezustand möchten einige aber offenbar gerne bis zur nächsten Grippesaison verlängern.

Die von der FDP eingebrachte Lösung: Der Halbsatz, der die automatische Außerkrafttretung der Anordnungen festgeschrieben hat, wird nun selbst – befristet bis zum 30.09.2020 – aufgehoben!

Im Bundestag ist man sich offenbar einig, das teure Geschäft mit der Angst noch ein wenig zu verlängern?  Also weiter mit Vermarktungshilfen für fragwürdige Produkte wie Tests, Masken, Desinfektionmittel, “Impfstoff”, Corona-Apps, u.v.a.m.

Ob die Gerichte das auch mitmachen?

 

Im Klartext: (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/200/1920042.pdf)

Der § 5 Abs. 4 Satz 1, Halbsatz 1 IfSG, nach dem Rechtsverordnungen, die auf Grund des § 5 Absatz 2 oder § 5a Absatz 2 erlassen worden sind, mit Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite außer Kraft treten, und § 5 Abs. 4 Satz 4 Halbsatz 1, nach dem Anordnungen, die aufgrund von § 5 Abs. 2 IfSG getroffen worden sind, mit Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite als aufgehoben gelten, werden befristet bis zum 30. September 2020 aufgehoben. Die aufgrund § 5 Absatzes 2 oder § 5a Absatz 2 IfSG erlassenen Rechtsverordnungen und getroffenen Anordnungen bleiben bis dahin in Kraft, wenn sie nicht vorher vom Bundesgesundheitsminister aufgehoben werden.”

Über Dr. med. Wolfgang Wodarg

Er ist Internist, Pneumologe, Sozialmediziner, Arzt für Hygiene und Umweltmedizin und war langjähriger Leiter eines Gesundheitsamtes.

Von 1994 bis 2009 war er Bundestagsabgeordneter für die SPD im Bundestag  und dort Initiator und Sprecher der Enquetekommission Ethik und Recht der modernen Medizin. Er war auch stellvertretender Fraktionsvorsitzender in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und Vorsitzender des dortigen Unterausschuss für Gesundheit.

Jetzt arbeitet er als Hochschullehrer in Berlin und Flensburg sowie ehrenamtlich unter anderem bei Transparency International Deutschland. Als Patientenvertreter für den SoVD und Präsident der Rheuma-Liga Schleswig-Holstein setzt er seine Erfahrung weiterhin für ein gutes und gerechtes Gesundheitswesen ein.

 

© Dr. Wolfgang Wodarg, 20.06.2020, Foto: Corona Test © Fernando Zhiminaicela