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EZB Urteil- Gauweiler lässt nicht locker

Veröffentlicht von PSM.Media

Verfassungsrichter: EZB-Urteil hätte abgewendet werden können

Der frühere CSU-Vizechef misstraut der Einschätzung des Bundestags, die Anleihenpolitik der Europäischen Zentralbank sei rechtens. Eine weitere Klage gegen die EZB behält er sich vor.

Karlsruhe- Das umstrittene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) hätte womöglich abgewendet werden können, wenn sich die EZB im Verfahren kooperativer gezeigt hätte. „Die EZB hat sich in früheren Verfahren, etwa zum Europäischen Stabilitätsmechanismus, sehr konstruktiv verhalten“, sagte der Verfassungsrichter Peter Huber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Montagsausgabe). Sie habe sich jedoch im Verfahren um das Kaufprogramm PSPP dazu entschieden, dies nicht zu tun, weil sie gemeint habe, dass sie sich vor einem nationalen Gericht nicht verantworten wolle, kritisierte Huber, der in dem Verfahren als Berichterstatter eine zentrale Rolle spielte.

„Es liegt am EZB-Rat, die Klugheit dieser Vorgehensweise einzuschätzen.“ Knapp zwei Monate nach dem Grundsatzurteil hat sich die Kooperationsbereitschaft der EZB jedoch inzwischen erheblich erhöht. Am vergangenen Donnerstag hatte sich der EZB-Rat, das höchste geldpolitische Gremium der Notenbank, darauf geeinigt, dem Bundestag und der Bundesregierung Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die belegen, dass die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Verhältnismäßigkeitsprüfung schon längst erledigt wurde.

Der Bundestag erhält damit die Gelegenheit, sich noch vor Beginn der Sommerpause am 3. Juli mit dem Anleihekaufprogramm und seinen Auswirkungen auf die Wirtschaft der Euroländer zu beschäftigen. Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat müssen bis zum 5. August entscheiden, ob die von der EZB angestellte Verhältnismäßigkeitsprüfung den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genügt.

Das Bundesverfassungsgericht muss über diese Verhältnismäßigkeitsprüfung nur dann entscheiden, wenn es dazu noch einmal angerufen wird – was bei den engagierten Beschwerdeführern allerdings keine Überraschung wäre. Der ehemalige CSU-Politiker Peter Gauweiler behält sich jedenfalls vor, eine sogenannte Vollstreckungsanordnung zu beantragen, „wenn die Sache am 5. August nicht zu dem vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Abschluss kommt“. Es werde nicht helfen, „nur ein paar Aktenordner zu schicken und den Richtern zu sagen: Sucht euch raus, was euch passt“, sagte Gauweiler der FAZ. Was aus der EZB gegenwärtig zu hören sei, klinge ein bisschen danach. Er glaube trotzdem, dass sich die Beteiligten am Ende nicht trauen werden, keine ordentliche Verhältnismäßigkeitsprüfung zu liefern. Das Urteil habe schließlich wie „eine gigantische Hallo-wach-Tablette für alle Beteiligten und Betroffenen“ gewirkt.

 

dts, 01.07.2020, Foto: Peter Gauweiler © Sven Hoppe/dpa