Juristen wollen klären, ob es sich bei den Corona-Maßnahmen um schwere Rechtsverstöße handelt — und fordern Konsequenzen
Bericht- “Juristen haben zu den massiven Grundrechtseinschränkungen unter Berufung auf Corona bisher überwiegend geschwiegen. Jetzt wagen sich immer mehr von ihnen aus der Deckung. „Das hat mit Recht als Form von Gerechtigkeit nichts mehr zu tun“, sagt der Rechtswissenschaftler Justus Hoffmann. Die von der Politik beschlossenen und trotz aller Lockerungen weiterhin durchgesetzten Anti-Corona-Maßnahmen entbehren einer plausiblen sachlichen und rechtlichen Begründung. Die kritischen Juristinnen und Juristen wollen aufklären, warum und auf welcher Grundlage die Politik das gesellschaftliche Leben weitgehend eingeschränkt hat. Sollte sich herausstellen, dass wichtige Säulen das Rechtsstaates ohne wirkliche Not außer Kraft gesetzt worden sind, müsse dies juristische und politische Konsequenzen haben.
Die Corona-Krise mit ihren Ursachen und Zusammenhängen, ihren Hintergründen und rechtlichen Grundlagen sowie ihren Folgen aufklären — das will eine kleine Stiftung von Juristen. Sie hat dazu einen Corona-Untersuchungsausschuss ins Leben gerufen, der die dafür notwendige Arbeit leisten soll. „Wir wollen erstens die anderen Meinungen zu Wort kommen lassen und zweitens die vielen dunklen, Verwirrung, Angst und Panik auslösenden Ecken ausleuchten“, beschrieb der Rechtsanwalt Reiner Füllmich am Freitag in Berlin das Anliegen.
Am Ende sollten alle Bürger des Landes in der Lage sein, „sich ein eigenes Bild davon zu machen, ob diese Maßnahmen, insbesondere der Lockdown und die Maskenpflicht auf einer ausreichenden tatsächlichen und rechtlichen Grundlage veranlasst wurden“, so der Anwalt. Er stellte gemeinsam mit den Juristen Antonia Fischer, Viviane Fischer und Justus Hoffmann die von ihnen gegründete Stiftung und die Arbeit des Ausschusses vor. Dieser soll in den nächsten sechs Wochen Experten, Wissenschaftler und betroffene befragen und daraus einen ersten Bericht zusammenfassen.
Die Wirtschaftsjuristin Viviane Fischer wies auf die unsicheren Daten hin, mit denen die Beschränkungen des gesellschaftlichen Lebens begründet wurden. Diese sollen bis hin zum Lockdown einschließlich der Kontaktverbote angeblich helfen, das Virus Sars-Cov 2 und die von ihm laut Weltgesundheitsorganisation WHO ausgelöste Krankheit Covid-19 einzudämmen. Doch die Maßnahmen richten aus Sicht der Juristin mehr Schaden als Nutzen an, weshalb sie schon zuvor begann, den davon Betroffenen Gehör zu verschaffen, unter anderem über die Webseite „Kollateral“.
Warum Meinungswandel bei Spahn, Drosten und Co.?
Füllmich ist als Anwalt vor allem im Verbraucherschutzrecht tätig und hat sich dabei schon mit großen Konzernen wie der deutschen Bank angelegt, wie er berichtete. Er habe bis Mai in den USA, im Bundesstaat Kalifornien gelebt und dort die Nachrichten zur Corona-Krise mitbekommen. Bei den Informationen aus Deutschland hat der Anwalt nach eigener Aussage verwundert beobachtet, wie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der Chef des Robert-Koch-Instituts, der Tiermediziner Lothar Wieler, und der Virologe Christian Drosten anfangs versuchten, beruhigend zu wirken und eine Panik zu vermeiden.
„Dann verkehrte sich diese Einschätzung in ihr Gegenteil, durch dieselben Personen, die vorher alles für gut beherrschbar erklärten und vorher gesagt hatten: Masken sind sowieso Quatsch, das bringt nichts.“
Als Ende März in der Bundesrepublik der Lockdown durch die Bundesregierung ausgerufen wurde, seien zur gleichen Zeit zahlreiche Grundrechte außer Kraft gesetzt worden — „was ich kaum glauben konnte“, wie Füllmich kommentierte.
„Das hat mich als Jurist besonders betroffen gemacht. Noch weniger konnte ich allerdings glauben, dass weit über 90 Prozent der Bevölkerung dagegen gar nichts einzuwenden hatten und ohne Fragen zu stellen sich den Anti-Corona-Maßnahmen unterwarfen und die Mainstream-Medien alle auf denselben Kurs eingeschwenkt sind.“
Warum wurden andere Meinungen nicht gehört?
Es sei aber klar, „das jedes Ding zwei Seiten hat und nicht nur eine Meinung, sondern dass es mehrere Meinungen in jeder Diskussion gibt“, so der Anwalt. Deshalb habe er nach Gegenstimmen in der Bundesrepublik gesucht, auf die ihn unter anderem der Lungenarzt und Epidemiologe Wolfgang Wodarg aufmerksam gemacht habe. So sei er auf verschiedene Aussagen des Ökonomen Stefan Homburg, der Virologin Karin Mölling, des Mediziners Sucharit Bhakdi, des Virologen Hendrik Streeck und anderer gestoßen.
„Alle samt vertraten zu meiner Überraschung, aber aus meiner Sicht überzeugend, aufgrund eigener langjähriger Berufserfahrung und aufgrund eigener Studien immer noch die ursprünglich auch von Drosten vertretene Meinung: Alles nicht so schlimm, alles gut beherrschbar, Masken brauchen wir nicht.“
Füllmich beobachtete nach seinen Worten verwundert, dass diese anderen Meinungen nicht gehört wurden und jeder Auseinandersetzung mit ihnen aus dem Weg gegangen wurde. Das sei geschehen, „indem die anderen Meinungen erst pauschal als Verschwörungstheorien abgetan wurden und dann die Vertreter der anderen Meinungen pauschal als ‚Covidioten‘ abgetan wurden. Das hat mich richtig wütend gemacht.“
Wachsende Kritik unter Juristen
In jedem Gerichtsverfahren werde immer erst die andere seite angehört, bevor am Ende eines Verfahrens ein Urteil gefällt wird, erinnerte Füllmich. Das habe dazu beigetragen, dass er nach seiner Rückkehr in die Bundesrepublik beschlossen habe, sich einzumischen und seine Erfahrung in der Auseinandersetzung mit großen Konzernen in die Aufklärung der Vorgänge einzubringen.
„Sollte sich herausstellen, dass die Maßnahmen nicht angemessen und vielleicht nicht einmal erforderlich waren, wird das sowohl politische als auch juristische Konsequenzen haben“, kündigte der Anwalt an. Zu den Konsequenzen könne „die volle Entschädigung der kleinen und mittleren Unternehmen sowie der Künstler und Selbständigen“ sein. Diesen sei anders als den Konzernen bisher „nicht ansatzweise ausreichende Entschädigungen gezahlt worden“, wie Füllmich betonte.
Der Anwalt berichtete von breiter Zustimmung unter vielen Juristen in der Bundesrepublik, die die Anti-Corona-Maßnahmen ebenfalls kritisch beurteilen, sich aber bisher „nicht aus der Deckung“ trauen würden. Deshalb wolle er mit seinen Kollegen den Anfang machen, begründete er das Anliegen der Stiftung. Das bestätigte der Medizinrechtsanwalt und Rechtswissenschaftler Justus Hoffmann ebenso wie die Medizinrechts- und Verbraucherschutzanwältin Antonia Fischer und Wirtschaftsjuristin Viviane Fischer. Sie verwiesen am Freitag in Berlin auf ein ihnen stehendes Netzwerk von Juristen, das über die Bundesrepublik hinausreiche und sie unterstütze.
Warum wurden Maßnahmen nicht auf ihre Folgen geprüft?
Hoffmann kritisierte, die fehlende Bereitschaft der Regierenden zu einer offenen und öffentlichen Diskussion über die Anti-Corona-Maßnahmen „hat mit dem Rechtsstaat und mit Demokratie nichts mehr zu tun. Das hat mit Recht als Form von Gerechtigkeit nichts mehr zu tun.“ Für ihn als Jurist stehe die Frage, in welcher anderen Situation würden solche Maßnahmen, „die eine derartige Tragweite haben, auf einer so dünnen Faktenbasis in Frage kommen“.
Das wirke, „als gäbe es ein neues Ermächtigungsgesetz“, sagte Hoffmann, „ein Ermächtigungsgesetz, das der Regierung ermöglicht, ohne zeitliche Begrenzung, ohne Kontrolle von außen und ohne obligatorische gerichtliche Verfahren Leute einzusperren, Geschäfte zu schließen und die Versammlungsfreiheit einzuschränken“. Die Bürger würden in die Situation versetzt, „noch den eigenen Grundrechten hinterher zu rennen“. Dabei gelten diese zum Schutz der Bürger vor dem Staat, wie Füllmich ergänzte.
Medizinrechtlerin Antonia Fischer wies daraufhin, dass die Anti-Corona-Maßnahmen nicht auf ihre Folgen geprüft worden seien. Sie habe den Eindruck gewonnen, dass die Regierenden den Unmut der Bevölkerung nicht wecken und unter Kontrolle halten wollten. Anwalt Hoffmann meinte, das Thema sei „politisch und rechtlich gewissermaßen austauschbar“. Die Maßnahmen seien weniger auf Tatsachengrundlagen verkündet worden, was die Bevölkerung die Frage aufwerfe: „In was für einem Rechtsstaat wollen wir leben?“ Dieser dürfe nicht nur ein „Schönwetter-Rechtsstaat“ sein, der bei den ersten Problemen mit Panikmache und Verboten außer Kraft gesetzt werde.
„Da muss sich auch niemand wundern, wenn sich in der Bevölkerung zunehmend extremistische Tendenzen an den äußersten Rändern des politischen Spektrums entwickeln, wenn die Menschen den Eindruck haben, dass der Rechtsstaat sie ausschließt oder nicht hört oder sie ihm und der Politik egal sind. Da suchen sich die Leute eine Alternative, wo sie gehört werden, oder sie den Eindruck haben, dass sie gehört werden.“
Die Wirtschaftsjuristin Viviane Fischer forderte von der Bundesregierung und Kanzlerin Angela Merkel, ihnen angeblich vorliegende Daten, die laut Merkel belegen, dass die Maßnahmen notwendig seien, öffentlich zu machen. Bislang sei aber auf alle Anfragen keine ausreichenden Antworten vorgelegt worden. „Das wäre ja ein Leichtes, auch zur Beruhigung der Kritiker und Zweifler, diese wissenschaftliche fundierte Analyse, die da vielleicht irgendwo existiert, vorlegen. Da würden ja auch unsere Fragen aufhören.“
Wird auch die andere Seite angehört?
Deshalb will sich der von der Stiftung ins Leben gerufene Untersuchungsausschuss nun auf die Suche nach den Antworten machen. Dabei werde ergebnisoffen vorgegangen, wie die Juristen betonten. Es sollen auch Whistleblower eingeladen werden, ihr Wissen um die Zusammenhänge anonym zur Verfügung zu stellen. Es sollen ebenso verantwortliche Experten wie Virologe Drosten und RKI-Chef Wieler sowie Vertreter von Regierung und Polizei eingeladen werden, wie Anwalt Füllmich gegenüber Sputnik bestätigte. Er zeigte sich aber skeptisch, ob sie sich den Fragen stellen.
Zuvor hatte er erklärt, dass auch die wirtschaftlichen Interessen der beteiligten Wissenschaftler und Politiker untersucht werden sollen. Und die wirtschaftlichen Folgen sollen nach seinen Worten ebenso wie die sozialen in den Blick genommen werden. Füllmich betonte, dass für die rechtliche und politische Aufklärung und die notwendigen Konsequenzen öffentlicher Druck notwendig sei.
Er hofft mit seinen Kollegen auf wachsende Aufmerksamkeit in der Bevölkerung, auch, um durch Spenden die Arbeit des Untersuchungsausschusses finanzieren zu können, wenn diese sich als länger notwendig erweise. Nach Aussagen der Juristen finanzieren sie die Stiftung und den Ausschuss aus eigenen Finanzmitteln. Ihre fachliche Arbeit, die ab Mittwoch beginnen soll, wird von Wissenschaftlern und Experten wie dem Psychologen Hans-Joachim Maaz und dem Lungenarzt Wodarg unterstützt. Letzterer bezeichnete am Rand der Pressekonferenz gegenüber Sputnik den Ausschuss als notwendig, um die politischen und wirtschaftlichen Interessen in der Corona-Krise aufzudecken.
Zu Beginn gehe es um die Situation im Pflegebereich, erklärte Viviane Fischer, vor allem um die Lage der Pflegebedürftigen und die Folgend er Maßnahmen für diese. In etwa sechs Wochen solle der Ausschuss eine erste Zwischenbilanz veröffentlichen, sagte sie. Zudem würde das Gremium öffentlich beraten und Experten und Betroffene befragen, was über einen Livestream auf der Ausschuss-Webseite verfolgt werden könne.”
Bodo Schiffmann- Außerparlamentarischer Corona Untersuchungausschuß
Tilo Gräser/Initiative zur Demokratisierung der Meinungsbildung gGmbH, 13.07.2020, Foto: Systemblid: Juristen wollen klären, ob es sich bei den Corona-Maßnahmen um schwere Rechtsverstöße handelt © Geralt
Ein kleines hypothetisches Gedankenexperiment (keine Gewähr, dass es so stimmt)
Was wäre wohl passiert, wenn SARS-CoV 2 im Jahre 1960 eine Pandemie verursacht hätte?
Ich denke folgendes wäre passiert:
Zum ersten hätte sich das Virus weniger rasant über den gesamten Globus verbreitet, da damals der internationale Reiseverkehr noch nicht so stark ausgeprägt war wie heute.
Man hätte innerhalb eines Zeitraums von vielleicht zwei bis drei Jahren jedes Mal vor allem zur Grippesaison eventuell in manchen Ländern eine äußerst geringfügige Übersterblichkeit festgestellt.
Man hätte sich eventuell darüber gewundert, warum es lokal zu einer geringfügigen Erhöhung der Fallzahlen von beidseitigen Pneumonien, die nicht bakteriellen Ursprungs waren, gekommen wäre.
Ansonsten wäre wohl niemandem auch nur das Allergeringste aufgefallen, was Anlass zu einer Massenpanik gegeben hätte, alles wäre ganz normal seinen alltäglichen Lauf gegangen.
Zu dieser Zeit befand sich die Virologie gerade erst in ihren Kinderschuhen. Es hätte sehr lange gedauert das neuartige virale Pathogen zu identifizieren, PCR-Tests und Genomanalysen gab es zu dieser Zeit nicht und auch die serologische Diagnostik war geradezu steinzeitlich, verglichen mit den heutigen Möglichkeiten.
Da sich SARS-CoV 2 sehr schlecht in Zellkulturen vermehren lässt, hätte man es wohl kaum in größeren Mengen generieren können um es dann eventuell mit EM-Methoden (die EM dieser Zeit war ebenfalls noch nicht sehr weit entwickelt) nachweisen zu können (abgesehen davon waren auch die Methoden und Möglichkeiten der Zellkultur damals noch nicht so weit).
Mitte oder Ende der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts hätte man SARS-CoV 2 dann eventuell gefunden (zu dieser Zeit wurde auch hCoV229E entdeckt). SARS-CoV 2 wäre dann aber bereits in der menschlichen Population endemisch geworden und global verbreitet gewesen. Man hätte es dann wahrscheinlich genau wie hCov229E, hCoVOC43, hCoVHKU1 und hCoVNL64 („Erkältungscoronaviren“) als harmlosen Erreger von Erkältungskrankheiten klassifiziert.
Übrigens können auch die sogenannten „Erkältungscoronaviren“ selten (d. h. genauso selten wie SARS-CoV 2) schwere virale Pneumonien verursachen. Man hat sich bei den „Erkältungscoronaviren“ jedoch nie mit Fragen, wie ihrer Letalität beschäftigt (selbst Herr Prof. Dr. Drosten bezeichnet sie als „harmlos“).
Wenn man in der Fachliteratur nach deren Letalität sucht findet man in den Tabellen immer nur die Angabe „ND“ (= Not Determined, was so viel heißt wie: Man weiß es nicht und es interessiert auch keine Sau).
Ich bin zwar sonst kein Fan von Wikipedia, aber sogar dort steht es schwarz auf weiß (auf wunsch liefere ich gerne eine Reihe von wissenschaftlichen papers):
„Das Humane Coronavirus 229E (HCoV-229E) ist ein Coronavirus, das Menschen und Fledermäuse infizieren kann.[2] Das Virus hat eine Hülle und als genetisches Material einen Strang einzelsträngiger RNA von positiver Polarität. Die Wirtszelle wird durch die Bindung an einen APN-Rezeptor infiziert.[3] Unter anderem mit dem Humanen Coronavirus OC43 (zu Betacoronavirus 1), dem Humanen Coronavirus NL63 und dem dem Humanen Coronavirus HKU1 gehört das Humane Coronavirus 229E zu den Viren, die eine gewöhnliche Erkältung auslösen können.[4][5] Die Spezies gehört zur Familie Coronaviridae, der Unterfamilie Orthocoronavirinae (ehemals Coronavirinae) und der Untergattung Duvinacovirus.[6][7]
Das Virus wurde erstmals 1965 durch Dorothy Hamre an der University of Chicago nachgewiesen.[8] In seltenen Fällen können auch schwere Infektionen der unteren Atemwege auftreten, einschließlich Pneumonie und Bronchiolitis, vor allem bei Säuglingen, älteren Menschen und immungeschwächten Personen.[9] Das Virus kommt auch in Fledermäusen vor,[10] von denen es vermutlich auf den Menschen übergesprungen ist.“
Quelle: Wikipedia: Humanes Coronavirus 229E
Heute ist dies alles anders. Wenn man mit den heutigen Methoden nach sprichwörtlichen Nadeln in einem wahrhaft gigantischen Heuhaufen sucht, wird man garantiert sehr schnell fündig, und man findet nicht nur eine Nadel, sondern ALLE.
Heute kann man auch mit Hilfe von Hype-veranstaltenden Mainstream-Medien, panikanfälligen, einseitig informierten Politiker/innen, überambitionierten, profilierungssüchtigen Wissenschaftler/innen, zu Tode geängstigten Bürger/innen und (drücken wir es einmal diplomatisch aus) sehr profitorientierten Impfstoffherstellen sowie einer WHO, die von Drittmitteln inzwischen so abhängig ist, wie ein Fötus von der Nabelschnur seiner Mutter, aus einem VERGLEICHSWEISE harmlosen viralen Pathogen ein „Killervirus“ machen.
Nur um es klarzustellen: Ich sage genauso wenig, dass SARS-CoV 2 harmlos ist, wie ich sagen würde Influenzaviren seien harmlos und selbst die „Erkältungscoronaviren“ sind nicht für jeden harmlos
Hier noch zwei Zitate von Max Horkheimer, die möglicherweise zum „Zeitgeist“ passen
Once the philosophical foundation of democracy has collapsed, the statement that dictatorship is bad is rationally valid only for those who are not its beneficiaries, and there is no theoretical obstacle to the transformation of this statement into its opposite.
Max Horkheimer
p. 29. – Eclipse of Reason (1947)
Reason as an organ for perceiving the true nature of reality and determining the guiding principles of our lives has come to be regarded as obsolete.
Max Horkheimer
p. 18. – Eclipse of Reason (1947)
Ich wünsche den Juristen, Experten und Beratern dieses Ausschusses viel Erfolg
Ein kleines hypothetisches Gedankenexperiment (keine Gewähr, dass es so stimmt)
Was wäre wohl passiert, wenn SARS-CoV 2 im Jahre 1960 eine Pandemie verursacht hätte?
Ich denke folgendes wäre passiert:
Zum ersten hätte sich das Virus weniger rasant über den gesamten Globus verbreitet, da damals der internationale Reiseverkehr noch nicht so stark ausgeprägt war wie heute.
Man hätte innerhalb eines Zeitraums von vielleicht zwei bis drei Jahren jedes Mal vor allem zur Grippesaison eventuell in manchen Ländern eine äußerst geringfügige Übersterblichkeit festgestellt.
Man hätte sich eventuell darüber gewundert, warum es lokal zu einer geringfügigen Erhöhung der Fallzahlen von beidseitigen Pneumonien, die nicht bakteriellen Ursprungs waren, gekommen wäre.
Ansonsten wäre wohl niemandem auch nur das Allergeringste aufgefallen, was Anlass zu einer Massenpanik gegeben hätte, alles wäre ganz normal seinen alltäglichen Lauf gegangen.
Zu dieser Zeit befand sich die Virologie gerade erst in ihren Kinderschuhen. Es hätte sehr lange gedauert das neuartige virale Pathogen zu identifizieren, PCR-Tests und Genomanalysen gab es zu dieser Zeit nicht und auch die serologische Diagnostik war geradezu steinzeitlich, verglichen mit den heutigen Möglichkeiten.
Da sich SARS-CoV 2 sehr schlecht in Zellkulturen vermehren lässt, hätte man es wohl kaum in größeren Mengen generieren können um es dann eventuell mit EM-Methoden (die EM dieser Zeit war ebenfalls noch nicht sehr weit entwickelt) nachweisen zu können (abgesehen davon waren auch die Methoden und Möglichkeiten der Zellkultur damals noch nicht so weit).
Mitte oder Ende der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts hätte man SARS-CoV 2 dann eventuell gefunden (zu dieser Zeit wurde auch hCoV229E entdeckt). SARS-CoV 2 wäre dann aber bereits in der menschlichen Population endemisch geworden und global verbreitet gewesen. Man hätte es dann wahrscheinlich genau wie hCov229E, hCoVOC43, hCoVHKU1 und hCoVNL64 („Erkältungscoronaviren“) als harmlosen Erreger von Erkältungskrankheiten klassifiziert.
Übrigens können auch die sogenannten „Erkältungscoronaviren“ selten (d. h. genauso selten wie SARS-CoV 2) schwere virale Pneumonien verursachen. Man hat sich bei den „Erkältungscoronaviren“ jedoch nie mit Fragen, wie ihrer Letalität beschäftigt (selbst Herr Prof. Dr. Drosten bezeichnet sie als „harmlos“).
Wenn man in der Fachliteratur nach deren Letalität sucht findet man in den Tabellen immer nur die Angabe „ND“ (= Not Determined, was so viel heißt wie: Man weiß es nicht und es interessiert auch keine Sau).
Ich bin zwar sonst kein Fan von Wikipedia, aber sogar dort steht es schwarz auf weiß (auf wunsch liefere ich gerne eine Reihe von wissenschaftlichen papers):
„Das Humane Coronavirus 229E (HCoV-229E) ist ein Coronavirus, das Menschen und Fledermäuse infizieren kann.[2] Das Virus hat eine Hülle und als genetisches Material einen Strang einzelsträngiger RNA von positiver Polarität. Die Wirtszelle wird durch die Bindung an einen APN-Rezeptor infiziert.[3] Unter anderem mit dem Humanen Coronavirus OC43 (zu Betacoronavirus 1), dem Humanen Coronavirus NL63 und dem dem Humanen Coronavirus HKU1 gehört das Humane Coronavirus 229E zu den Viren, die eine gewöhnliche Erkältung auslösen können.[4][5] Die Spezies gehört zur Familie Coronaviridae, der Unterfamilie Orthocoronavirinae (ehemals Coronavirinae) und der Untergattung Duvinacovirus.[6][7]
Das Virus wurde erstmals 1965 durch Dorothy Hamre an der University of Chicago nachgewiesen.[8] In seltenen Fällen können auch schwere Infektionen der unteren Atemwege auftreten, einschließlich Pneumonie und Bronchiolitis, vor allem bei Säuglingen, älteren Menschen und immungeschwächten Personen.[9] Das Virus kommt auch in Fledermäusen vor,[10] von denen es vermutlich auf den Menschen übergesprungen ist.“
Quelle: Wikipedia: Humanes Coronavirus 229E
Heute ist dies alles anders. Wenn man mit den heutigen Methoden nach sprichwörtlichen Nadeln in einem wahrhaft gigantischen Heuhaufen sucht, wird man garantiert sehr schnell fündig, und man findet nicht nur eine Nadel, sondern alle.
Heute kann man auch mit Hilfe von Hype-veranstaltenden Mainstream-Medien, panikanfälligen, einseitig informierten Politiker/innen, überambitionierten, profilierungssüchtigen Wissenschaftler/innen, zu Tode geängstigten Bürger/innen und (drücken wir es einmal diplomatisch aus) sehr profitorientierten Impfstoffherstellen aus einem VERGLEICHSWEISE harmlosen viralen Pathogen ein „Killervirus“ machen.
Nur um es klarzustellen: Ich sage genauso wenig, dass SARS-CoV 2 harmlos ist, wie ich sagen würde Influenzaviren seien harmlos und selbst die „Erkältungscoronaviren“ sind nicht für jeden harmlos
Hier noch zwei Zitate von Max Horkheimer, die möglicherweise zum „Zeitgeist“ passen
Once the philosophical foundation of democracy has collapsed, the statement that dictatorship is bad is rationally valid only for those who are not its beneficiaries, and there is no theoretical obstacle to the transformation of this statement into its opposite.
Max Horkheimer
p. 29. – Eclipse of Reason (1947)
Reason as an organ for perceiving the true nature of reality and determining the guiding principles of our lives has come to be regarded as obsolete.
Max Horkheimer
p. 18. – Eclipse of Reason (1947)
Ich wünsche dem Ausschuss alles Gute und viel Erfolg
Die sogenannten „Erkältungscoronaviren“ – es gibt deren vier -hCoV229E, hCoVNL63, hCoVOC43 und hCoVHKU1- gelten – so der wissenschaftlich-medizinische Konsensus- als „harmlos“ (selbst Herr Prof. Dr. Drosten bezeichnet sie als „harmlos“).
Genomanalysen haben gezeigt, dass hCoVNL63 vor ca. 560-820 Jahren in die menschliche Population übergesprungen ist, hCoV229E vor ca. 200 Jahren, hCoVOC43 vor ca. 120 Jahren und hCoVHKU1 in den 1950er Jahren (hCoVHKU1 ist also vor SARS-CoV, MERS-CoV und SARS-Cov 2 das „viertjüngste“ Coronavirus).
Es würde mich nicht allzu sehr wundern, wenn es in den 1950er leichte Erhöhungen der Übersterblichkeit und möglicherweise eine merkwürdige geringfügig erhöhte Inzidenz von beidseitigen viralen Pneumonien gegeben hätte, die man wohl schwereren saisonalen Influenzaepidemien zugeschrieben hätte.
Wenn sie recherchieren, werden sie übrigens herausfinden, dass diese „Erkältungscoronaviren“ mehr oder weniger genauso gefährlich sind, wie die „neuartigen“ Coronaviren.
Es wird leider sehr oft behauptet, sie seien „harmlos“, weil sie nur die oberen Teile des Respirationstraktes infizieren könnten und nicht dazu in der Lage wären tiefere Teile des Atmungstrakts zu befallen (so wie die „bösen“ Jungs SARS-CoV, MERS-CoV und SARS-CoV 2). Das ist vollkommen falsch!
Es wird lediglich überhaupt nicht darauf hingewiesen.
Sie können sehr wohl auch das Lungengewebe infizieren und genau bei der gleichen Gruppe von Patienten, wie bei SARS-CoV 2, schwere beidseitige virale Pneumonien auslösen (es gibt hierzu sehr viele Forschungsberichte).
Niemand hat jedoch jemals nach der Letalität dieser „Erkältungscoronaviren“ gefragt, man findet keinerlei Angaben über deren Letalität (überall nur „ND“ = Not Determined“). Weil es niemanden interessiert!
Impfstoffe zu entwickeln wäre etwas verspätet und würde wohl auch etwas befremdlich anmuten, weil die „Pandemien“, mit denen auch diese Viren zweifellos in die menschliche Population übergetreten sind, schon lange vorbei sind.
Niemand hat jemals bei einem schwer vorerkrankten Patienten, bei dem ein Infekt mit einem „Erkältungscoronavirus“ festgestellt wurde, dessen Dahinscheiden mit einem der vier „Erkältungscoronaviren“ auch nur ansatzweise in Verbindung gebracht oder diese sogar als Todesursache dargestellt.
Ein interessanter Artikel hierzu ist:
Molecular Evolution of Human
Coronavirus Genomes
Diego Forni, Rachele Cagliani, Mario Clerici and
Manuela Sironi