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Bundeskabinett beschließt Entwurf für ein Arbeitsschutzkontrollgesetz

Veröffentlicht von PSM.Media

Stegemann/Straubinger: Unsere Landwirtschaft braucht leistungsfähige Schlachthöfe

Berlin- Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Entwurf für ein Arbeitsschutzkontrollgesetz beschlossen. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, sowie der zuständige Berichterstatter Max Straubinger:

Albert Stegemann: “Es ist gut und richtig, dass die Behörden mit dem heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf neue Kontrollrechte erhalten, um Fehlentwicklungen und Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen abzustellen, die sich gerade in der Corona-Pandemie in einzelnen Betrieben gezeigt haben. Gleichwohl ist unsere regional verwurzelte Landwirtschaft auf leistungsfähige, wettbewerbsfähige Schlachthöfe in Deutschland angewiesen. Deren Wettbewerbsfähigkeit darf nicht durch übermäßige Auflagen gefährdet werden. Wir werden daher im anstehenden parlamentarischen Verfahren genau hinschauen und den Entwurf für ein Arbeitsschutzkontrollgesetz anhand verfassungsrechtlicher und wirtschaftlicher Kriterien prüfen. Hier gilt der Grundsatz: Sorgfalt vor Schnelligkeit.

Eine Regionalisierung der Schlachthofstruktur in Deutschland ist zwar verstärkt in der Diskussion. Sie wird aber nicht in kurzer Zeit erreicht werden können. Wer Fleisch aus der Region genießen möchte, der muss auch weiterhin eine leistungsfähige Schlachthofinfrastruktur in Deutschland ermöglichen. Dazu gehört beispielsweise, dass Betriebe in der Land- und Ernährungswirtschaft weiterhin die Möglichkeit zur Zusammenarbeit haben.”

Max Straubinger: “Es ist das Vorrecht des Parlaments, Gesetzentwürfe zu prüfen und – wo nötig – abzuändern. Auch mit Blick auf den heute vom Kabinett beschlossenen Entwurf für ein Arbeitsschutzkontrollgesetz gilt das ‘Struck’sche Gesetz’.

Das Werkvertragsverbot wird von der Schlachtbranche akzeptiert. Sie ist inzwischen selbst aktiv geworden und hat öffentlich einen verbindlichen Flächentarifvertrag vorgeschlagen. Daher stellt sich schon die Frage, ob es hierzu noch einer gesetzlichen Regelung bedarf. Darüber hinaus ist unsere Land- und Ernährungswirtschaft in Deutschland auf die Nutzung des EU-weit anerkannten und bewährten Instruments der Arbeitnehmerüberlassung angewiesen. Mit einem Verbot der Arbeitnehmerüberlassung würde zum Beispiel Firmen die Möglichkeit genommen, im Sommer zur Grillzeit mit zusätzlichen Arbeitskräften Auftragsspitzen abzuarbeiten und unsere Versorgung sicherzustellen.

Kritisch zu hinterfragen ist auch der spezifische Anwendungsbereich des Gesetzentwurfs. Es ist aus Gründen des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der Berufsfreiheit nicht einzusehen, dass für die Veredelung, Portionierung und Verpackung von Käse etwas anderes gelten soll als für die Veredelung, Portionierung und Verpackung von Wurst.”

 

CDU/CSU – Bundestagsfraktion, 30.07.2020, Foto: Albert Stegemann © Inga Haar/CDU/CSU – Bundestagsfraktion