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Verwaltungsgericht- Verbot von Berlin Demo 29.08. Urteil erwartet

Veröffentlicht von PSM.Media

Klage von Querdenken 711:  Verbot von Demo gegen Corona-Politik: Gericht entscheidet

Berlin- Die Richter haben das letzte Wort im Streit um Demos gegen die Corona-Politik. Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts über das Verbot der geplanten Demonstration gegen die Corona-Politik fällt voraussichtlich an diesem Freitag. Die Initiative Querdenken 711 hat einen Eilantrag beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht.

Sollte das Verwaltungsgericht in Berlin das Verbot kippen, kann die Versammlungsbehörde noch vor das Oberverwaltungsgericht ziehen. Sollte die Demonstration verboten bleiben, könnten die Veranstalter zuerst vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und dann vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Urteil Verwaltungsgericht- Verbot für Berlin Demo 29.08. aufgehoben

Berliner Polizei bereitet sich auf beide Szenarien vor

Die Berliner Polizei bereitet sich wohl inzwischen auf mehrere Szenarien vor – sowohl darauf, dass das Verbot gekippt wird, als auch darauf, dass sich trotz des bestehenden Verbots Kritiker der Corona-Politik versammeln. Wird das Verbot bestätigt, will die Polizei verhindern, dass sich Demos und Aufzüge bilden.

Bundeskanzlerin Merkel hat “Respekt” für das Verbot

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat das Verbot der Demonstration mit “Respekt” zur Kenntnis genommen. “Dass Berlin natürlich auch sehr viel Wert darauf legt, dass auch Demonstrationen Hygienevorschriften unterliegen, ist klar. Also: Respekt dafür”, sagte Merkel während einer Pressekonferenz nach Beratungen über die Corona-Krise mit den Ministerpräsidenten der Länder. Ansonsten habe sie die Entscheidung nicht zu kommentieren, sagte die Kanzlerin. Sie wies darauf hin, dass man in einem Rechtsstaat eine gerichtliche Prüfung eines Verbots beantragen könne.

Derweil sind als Reaktion auf das Verbot bei der Hauptstadtpolizei ca. 5.100 neue Demonstrationen angemeldet worden. Die Beamtinnen erwarten, dass die Zahl weiter steigen wird, da entsprechende Aufrufe im Internet kursieren. Eine Demonstration lässt sich einfach und schnell über ein Formular auf der Internetseite der Polizei anmelden.

dpa / PSM, 28.08.2020, Foto: Die ersten Berlin Demo Besucher sind in der Hauptstadt © PSM.Media

2 Kommentare

  1. Offenbar versucht das Berliner Verwaltungsgericht die Entscheidung hinaus zu zögern. Damit wird für weitere Beschwerden der zeitliche Rahmen eng.
    “…da entsprechende Aufrufe im Internet kursieren…” die Aufrufe im Internet tun nichts zur Sach. Die Leute haben die Gängeleien durch die Politik einfach satt, genauso wie die einseitige Berichterstattung durch die Medien. Ärzte für Aufklärung kommen nicht zu Wort. Sammelklagen in Deutschland sind nicht zugelassen. Das Grundgesetz ist nur noch ein Schatten seiner selbst.

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