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Dr. Bodo Schiffmann- Corona in Griechenland

Veröffentlicht von PSM.Media

Tourismus in Griechenland: Die Saison ist gelaufen

Bei Steigerungen der Fallzahlen muss mit örtlichen weitergehenden Maßnahmen gerechnet werden. Aktuell sind die Inseln Poros (Region Attika), Paros und Antiparos, einzelne Orte in der Umgebung von Larissa (Thessalien) sowie ab dem 21. August 2020 Mykonos und Chalkidiki von solchen Maßnahmen betroffen. Die Einschränkungen umfassen die Pflicht, auch auf öffentlichen Plätzen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, ein Verbot von allen öffentlichen Veranstaltungen und Zusammenkünften von mehr als neun Personen und eine Schließung der Wochenmärkte.

Restaurants, Bars, Cafés und Diskotheken können unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandregeln öffnen; in weiten Landesteilen sind die Öffnungszeiten jedoch auf Mitternacht beschränkt.

Indoor-Pools dürfen nicht betrieben werden. Die Nutzung von Außenpools ist nur einer bestimmten Personenzahl je nach Größe des Pools gestattet (5m² pro Person). Abstandsregeln sind auch zwischen Liegen einzuhalten.

Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen wieder öffnen. Über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst. Strände sind unter Geltung von Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Zu den Hygiene- und Abstandsregeln gehört, dass ein bestimmter Abstand zwischen Strandliegen eingehalten werden muss, sofern es sich nicht um eine Familieneinheit handelt, und dass der Ausschank von Alkohol am Strand teilweise eingeschränkt ist.

Hygieneregeln für Griechenland

Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, für Kunden und Personal in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Friseursalons, Kosmetikzentren, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz bei allen öffentlichen Kulturveranstaltungen im Freien und in Kirchen getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 150,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Über Dr Schiffmann:

Dr. Bodo Schiffmann aus Sinsheim in Baden-Württemberg ist zu einem der bekanntesten „Gegenexperten“ der Corona-Skeptiker geworden. Er ist einer der führenden Kritiker gegen die Corona-Maßnahmen der Politik.

Auswärtiges Amt/PSM/ Dr. Schiffmann, 01.09.2020, Foto & © Screenshot Video: Bodo Schiffmann