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Zahlt Krankenkasse 12500 Euro für Corona Patienten?

Veröffentlicht von PSM.Media

Dr. Bodo Schiffmann: Arztpraxen bekommen 12500 Euro pro Quartal pro Arzt

Berlin- Dr. Bodo Schiffmann zweifelt die Entwicklung an. Schauen Sie sich das Video an, und bilden Sie sich eine eigene Meinung. Durch Youtube-Videos über das Coronavirus ist Dr. Bodo Schiffmann aus Sinsheim in Baden-Württemberg zu einem der bekanntesten „Gegenexperten“ der Corona-Skeptiker geworden.

 

 

Gute Nachrichten für Hausärzte: Rückwirkend ab 1. Februar werden jetzt auch ihnen die Leistungen zur Abklärung von Corona-Verdachtsfällen extrabudgetär honoriert. Denn der Bewertungsausschuss hat die Vorgaben zur Kostenübernahme ausgedehnt.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat Ende Januar eine Eilverordnung zur Meldepflicht für das Coronavirus (SARS-CoV-2) erlassen. Danach müssen Ärzte seit 1. Februar alle Verdachts-, Krankheits- und Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus namentlich dem Gesundheitsamt melden.

Seitdem bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen auch die Corona-Tests bei begründetem Verdacht. Wichtig: Der Test sollte nach RKI nur bei Risikogruppen veranlasst und nur von Fachärzten für Labormedizin, Mikrobiologie oder Infektionsepidemiologie vorgenommen werden. Für die Abrechnung wurde die Nr. 32816 in den EBM aufgenommen, die aber Laborärzten vorbehalten ist. Die Kassen stellen hierfür zusätzliche Mittel bereit.

Am Mittwoch (4.3.) veröffentlichte die KBV einen Beschluss des Bewertungsausschusses vom 28. Februar. Dieser weitet die Kostenübernahme für Leistungen im Rahmen der Pandemie aus. Demnach werden alle ärztlichen Leistungen, die seit dem 1. Februar 2020 aufgrund des klinischen Verdachts auf eine Infektion mit dem Coronavirus oder einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus erforderlich werden und mit der Ziffer 88240 gesondert gekennzeichnet sind, zeitnah durch die Krankenkassen extrabudgetär vergütet!

CORONAVIRUS SARS-COV-2: KURZÜBERBLICK SONDERREGELUNGEN(STAND: 12.08.2020)

Um die Vertragsärzte und -psychotherapeutenin der Coronakrise zu entlastenund eine zusätzliche Ausbreitung des COVID-19-Virus über die Wartezimmer der Praxen zu verhindern, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung zahlreiche Sonderregelungenvereinbart. Zudem hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einige Richtlinien gelockert und damit für weitere Erleichterungengesorgt.Die Neuerungen werden im Folgenden kurz vorgestellt.

Extrabudgetäre Vergütung für alle COVID-19-Leistungen

Für die ambulante medizinische Versorgung von Coronavirus-Patienten wirdzusätzliches Geld bereitgestellt. Alle ärztlichen Leistungen, die aufgrund des klinischen Verdachts auf eine Infektion oder einer nachgewiesenen Infektion erforderlich sind, werden seit 1. Februar in voller Höhe extrabudgetär bezahlt. Auf die Vergütungsvereinbarung hat sich die KBV mit dem GKV-Spitzenverband geeinigt. Damit reagieren die Vertragspartner auf die zunehmende Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland und den damit verbundenen steigenden Behandlungsbedarf in der Bevölkerung. Die Leistungen sind entsprechend zu kennzeichnen mit der Ziffer 88240.Gilt bis: unbefristet Mehr Informationen: https://www.kbv.de/html/1150_45404.php

Mehr Informationen finden Sie hier.

 

PSM.Media/ Kassenärztlichen Bundesvereinigung / mm medizin + medien Verlag GmbH, 07.09.2020 Foto: & © Screenshot Video: Dr. Bodo Schiffmann: Arztpraxen bekommen 12500 Euro pro Quartal pro Arzt