VW ist mit dem Bulli T6 im Abgasskandal angekommen
Hannover- VW ist mit dem “Bulli” T6 im Abgasskandal angekommen. Schwering Rechtsanwälte hat bundesweit eines der ersten Urteile bei einem VW T6 mit dem Dieselmotor EA 288 erstritten. VW muss einen VW T6 Transporter Kombi 2.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten, entschied das Landgericht München I mit Urteil vom 25.08.2020 (Az.: 3 O 4218/20).
Der Kläger hatte den VW T6 als Gebrauchtwagen gekauft und machte Schadenersatzansprüche wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Mit Erfolg: Für das LG München steht fest, dass in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet wird. Dadurch würde schon bei Außentemperaturen unter 15 Grad die Abgasrückführung signifikant zurückgeführt. Damit sei die Abschalteinrichtung quasi im Dauerbetrieb. Folge ist ein höherer Abgasausstoß. Bei dem Thermofenster handele es sich daher um eine unzulässige Abschalteinrichtung. Dass es für das Modell noch keinen verpflichtenden Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt gegeben hat, spiele keine Rolle, so das Gericht.
VW habe Behörden und Verbraucher durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung getäuscht. Diese Täuschung sei auch ursächlich für die Kaufentscheidung des Klägers. Er sei von VW vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe daher Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Heißt: VW muss den “Bulli” zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Der Kläger hatte den T6 für 31.000 Euro gekauft und ist 92.000 Kilometer damit gefahren. Nach Abzug der Nutzungsentschädigung erhält er rund 21.300 Euro.
“Das Urteil ist absolut wegweisend. Es zeigt, dass sich im Abgasskandal auch beim VW T6 Schadenersatzansprüche durchsetzen lassen – auch ohne Rückruf durch das KBA. Es zeigt darüber hinaus, dass VW auch in dem Dieselmotor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat. Dieser Motor wird seit 2012 in Dieselfahrzeugen des VW-Konzerns bis 2 Liter Hubraum verwendet”, sagt Rechtsanwalt Schwering.
Schwering Rechtsanwälte, 08.09.2020, Foto: Rechtsanwalt Andreas Schwering © Schwering Rechtsanwälte