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Kinderschutz im Strafrecht entschlossen voranbringen

Veröffentlicht von PSM.Media

Unionsfraktion begrüßt Strafverschärfungen im Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt

Am 21.10. wird das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder beschließen. Hierzu erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Thorsten Frei:

“Sexueller Kindesmissbrauch und Kinderpornografie dürfen keinen Platz in unserer Gesellschaft haben. Jeder einzelne Fall, jedes einzelne schreckliche Kinderschicksal ist eines zu viel. Vor diesem Hintergrund begrüße ich ausdrücklich den morgen im Kabinett vorliegenden Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt, denn er enthält viele der schon lange von der Union geforderten Strafschärfungen beim sexuellen Missbrauch und bei der Kinderpornografie. Das ist wichtig, weil der Kinderschutz im Strafrecht und Strafprozessrecht eben keine bloße Symbolpolitik ist – er hat ganz konkrete Auswirkungen auf die Alltags-Praxis der Ermittler.

Es ist gut, dass der Entwurf auch vorsieht, Herstellung, Vertrieb oder Besitz von Kindersexpuppen unter Strafe zu stellen. Aus meiner Sicht braucht es aber noch weitere Verbesserungen, damit den Ermittlern endlich alle Werkzeuge an die Hand gegeben werden, um Pädokriminelle erfolgreich aufspüren zu können. Deshalb hoffe ich, dass wir uns im parlamentarischen Verfahren noch mit dem Koalitionspartner verständigen können, etwa Durchsuchungen zur Nachtzeit leichter ermöglichen zu können. Denn Ermittler berichten, dass es vor allem nachts möglich ist, Nutzer von Kinderschänderforen am offenen Rechner zu erwischen. Es muss möglich sein, Provider länger zum Speichern von IP-Adressen zu verpflichten, damit Ermittlungen nicht daran scheitern, dass diese Spuren im Netz gelöscht wurden. Weiter muss es künftig leichter möglich sein, überführte Pädokriminelle zum Tragen einer Fußfessel zu verpflichten. Schließlich braucht es endlich einen Regelungsvorschlag des Bundesjustizministeriums, der das Betreiben krimineller Handelsplattformen und auch das Betreiben von Kinderpornografieforen unter Strafe stellt. Der Entwurf ist ein großer Schritt in die richtige Richtung – hier müssen wir entschlossen weiter voranschreiten. Es ist Aufgabe einer zivilisierten Gesellschaft, ihre Kinder zu schützen.”

 

CDU/CSU – Bundestagsfraktion, 20.10.2020, Foto Systembild für: Kinderschutz im Strafrecht entschlossen voranbringen © Cheryl Holt