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Corona-Schutzmaßnahmen- DAV fordert Einbindung des Parlaments

Veröffentlicht von PSM.Media

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert:

Corona-Schutzmaßnahmen wieder zum demokratischen Gesetzgebungsprozess zurückzukehren und das Parlament entscheiden zu lassen

Berlin- Die Zeit der Notverordnungen ist nach Auffassung des DAV nach Monaten der Pandemie so nicht mehr notwendig. Damit würden nicht nur die Regeln eher akzeptiert, sondern auch der Rechtsstaat.

 

 

Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht und Sperrstunden beschneiden die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. „In Zeiten der Pandemie kann es notwendig sein, vorübergehend die Grundrechte einzuschränken – die Regelungen müssen aber auf einer gesetzlichen Grundlage stehen. Das bedeutet: Gewählte Volksvertreter müssen darüber entscheiden, und zwar auf Bundes- und Landesebene“, mahnt Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des DAV. „In einem demokratischen Rechtsstaat ist das Standard. Wir müssen jetzt wieder auf Kurs kommen“, fügt sie hinzu. Es reiche nicht aus, dass das Handeln nur auf einer Regelung im Infektionsschutzgesetz beruht. Es bedürfe auch einer besseren Ermächtigungsgrundlage.

Für den DAV gelte dies auch in den Bundesländern. In der Pandemie komme dem Föderalismus eine besondere Bedeutung zu: Die Länder reagierten auf die unterschiedliche Entwicklung mit eigenen Maßnahmen. „Was im Großen gilt, muss auch im Kleinen gelten: Auch in den Ländern müssen Corona-Schutzmaßnahmen durch die Parlamente“, fordert die DAV-Hauptgeschäftsführerin. Auch hier müssten die Ermächtigungsgrundlagen verbessert werden.

Dass die Zeit dränge, sei längst kein Argument mehr – trotz steigender Infektionszahlen. Die Politik hatte genügend Zeit, Erfahrung zu sammeln. Die Pandemie gehe zudem nicht so schnell vorüber, wie viele gehofft haben. Dass die Exekutive per Verordnung regiere, dürfe keine Dauerlösung sein. Regelungen müssten trotz steigender Infektionszahlen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden.

Dass seit Tagen darüber diskutiert werde, das Parlament wieder mehr zu involvieren, zeige, wie stark die Debattenkultur und der Rechtsstaat in Deutschland seien. Diese Dynamik gelte es zu nutzen. „Das Parlament muss seine Rechte auch einfordern“, sagt Ruge.

Als freier Verbund der Anwaltschaft sei der DAV nicht nur Verteidiger der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch des Rechtsstaats. Anwältinnen und Anwälte stehen in engem Kontakt mit den Menschen, die die Gesetze betreffen. Und sie seien involviert, wenn Corona-Schutzmaßnahmen gerichtlich überprüft werden. Ob die Maßnahmen überhaupt Wirkung zeigten, hänge außerdem davon ab, ob die Menschen sich daran halten. Die Akzeptanz dürfte deutlich höher sein, wenn die Einschränkungen vom Parlament kontrolliert werden. Damit steige auch die Akzeptanz des Rechtsstaats allgemein. Die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung allein könne das nicht ersetzen. „Ein demokratischer Gesetzgebungsprozess ist kein Selbstzweck. Wenn Gesetze im Parlament diskutiert werden, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass sie später einer gerichtlichen Überprüfung standhalten“, sagt Ruge.

 

© Pressemitteilung des DAV Nr. 32/2020 v. 23.10.2020, 29.10.2020, Foto: Systembild für: Corona-Schutzmaßnahmen- DAV fordert Einbindung des Parlaments © Christo Anestev