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So geht Deutschland in den NO-vember

Veröffentlicht von PSM.Media

Die neuen Regeln sollen am 2. November in Kraft treten – und vorerst bis Monatsende gelten

Berlin- Das öffentliche Leben in Deutschland wird im November massiv heruntergefahren.

Auf diese Punkte haben Bund und Länder sich geeinigt:

PRIVATE REISEN: Die Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale touristische Tagesausflüge. Übernachtungsangebote im Inland soll es im November nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke geben.

VERANSTALTUNGEN: Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden einen Monat lang untersagt. Profisportveranstaltungen dürfen nur ohne Zuschauer stattfinden.

FREIZEITEINRICHTUNGEN: Theater, Opern- und Konzerthäuser, Museen, Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Bordelle, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Nicht erlaubt ist auch der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.

GASTRONOMIE: Restaurants und Lokale, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen müssen zu bleiben. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.

DIENSTLEISTUNGEN: Schließen müssen auch Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Fußpflege bleiben weiter möglich. Auch Friseursalons können öffnen.

HANDEL: Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet – ein großer Unterschied zum umfassenden Lockdown im Frühjahr. In den Geschäften darf sich nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmetern Verkaufsfläche aufhalten.

SCHULEN UND KITAS: Auch Schulen und Kindergärten bleiben offen – ein weiterer Unterschied zur Situation im Frühjahr.

Die neuen Regeln kommen dem Shutdown vom Frühling schon recht nah. Sie sollen am 2. November in Kraft treten – und vorerst bis Monatsende gelten.

 

AFP/ PSM, 29.10.2020, Foto: Systembild für Stillstand des Öffentlichen Leben © Rebecca Holm