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Staatsrechtler- Rechtliche Bewertung der Corona-Beschränkungen

Veröffentlicht von PSM.Media

Battis erwartet viele erfolgreiche Klagen gegen neue Corona-Maßnahmen

Die neuen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie seien bisher nur Abmachungen, stellte der Staatsrechtler Ulrich Battis klar. “Aber gesamter Lockdown wird nicht von Gerichten gekippt” – Richter werden “substanzielle Entschädigung” für Gastrobranche berücksichtigen

 

 

Der renommierte Staatsrechtler Ulrich Battis erwartet eine erfolgreiche Klagewelle gegen den “November-Lockdown”: “Ich gehe fest davon aus, dass es eine hohe Anzahl an Klagen geben wird und dass auch viele wie bisher in einstweiligen Rechtsschutzverfahren damit durchkommen werden, siehe die gekippten Beherbergungsverbote und Sperrstunden”, sagte Battis im Gespräch mit der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (NOZ). Schon in der kommenden Woche könne es erste Entscheidungen geben. “Dass der gesamte Lockdown von Gerichten gekippt wird, erwarte ich aber nicht”, sagte Battis.

Einwände der Gastrobranche, Gaststätten seien keine Pandemietreiber, hält der Jurist nicht für überzeugende Klagegründe: “Jeder weiß, dass es in Restaurants häufig zu engen Kontakten kommt.” Zwar seien Ausbrüche dort nicht bestätigt. “Aber die Nachverfolgung der Infektionsketten ist weitgehend zusammengebrochen, sodass unbekannt ist, ob es in Gaststätten nicht doch zu vielen Ansteckungen kommt. Die wissenschaftliche Grundlage lässt Interpretationsspielraum für die Richter.”

Der Rechtswissenschaftler lobte die Bund-Länder-Beschlüsse vom Mittwoch als “sorgfältig begründetes und abgewogeneres Gesamtkonzept”. Kitas und Schulen blieben offen, insgesamt werde aber die Mobilität zurückgefahren. “Freizeiteinrichtungen und Gastronomie werden nur befristet geschlossen, und es gibt substanzielle Entschädigungen vom Staat. Das werden die Gerichte berücksichtigen”, so die Prognose des Experten, der unter anderem an der Berliner Humboldt-Universität lehrte.

Harsche Kritik übte Battis aber am Zustandekommen der Beschlüsse. “Die Rechtslage ist prekär: Das Infektionsschutzgesetz ist für “normale” Fälle gemacht worden, nicht aber zur Bekämpfung einer landesweiten Pandemie mit diesen wirtschaftlich und sozial verheerenden Auswirkungen”, sagte er der NOZ. “Diese prekäre Ermächtigungsgrundlage muss der Bundestag dringend nachbessern.”

Das gelte auch mit Blick auf die Übertragung der Rechte auf die Länder. “Das geht zu weit, da hat Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble völlig recht”, sagte Battis. “Eine Rechtsverordnung darf nicht mehr regeln als vom gesetzlichen Rahmen vorgesehen. Bei den Lockdown-Maßnahmen ist das aber eindeutig der Fall. Es ist gut, dass es dafür jetzt Initiativen gibt, etwa in NRW und in Thüringen. Da muss sich schnell etwas ändern.”

 

Neue Osnabrücker Zeitung, 30.10.2020, Foto & © Screenshot Video: Ist der Lockdown rechtmäßig? – Interview mit Ulrich Battis, Staatsrechtler / Ho Sook