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Heußner und Pautsch- Landtag muss Wahlgesetz dringend ändern

Veröffentlicht von PSM.Media

Wahlausschluss 16-Jähriger in Mecklenburg-Vorpommern verfassungswidrig

Heußner und Pautsch: “beträchtliches Risiko”, dass Wahl wiederholt werden muss – “Landtag muss Wahlgesetz dringend ändern”

Berlin- Staatsrechtler halten den Ausschluss 16-Jähriger von der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern im Herbst für verfassungswidrig und warnen vor dem “beträchtlichen Risiko”, dass die Wahl wiederholt werden muss. In der Landesverfassung von MV werde kein Mindestwahlalter festgelegt, “daher steht auch den unter 18-Jährigen das in der Würde des Menschen verankerte Wahlrecht zu”, argumentieren die Rechtswissenschaftler Hermann Heußner und Arne Pautsch in einem Aufsatz für die Juristenzeitschrift “NordÖr”, der der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (NOZ) vorab vorliegt.

Das vom Landeswahlgesetz festgelegte Mindestalter von 18 Jahren “verstößt gegen die Allgemeinheit der Wahl”, schließen die Experten. Es sei erwiesen, dass die große Mehrheit der 16- und 17-Jährigen eine ausreichende Bildung, Reife und Verantwortungsfähigkeit besitze, weshalb ihr Ausschluss nicht zu rechtfertigen sei. “Das Risiko, dass die Gültigkeit der Wahlen angefochten wird und die Wahlen gegebenenfalls wiederholt werden müssen, ist somit beträchtlich.”

Die SPD in Mecklenburg-Vorpommern wollte das Wahlalter für Landtagswahlen bereits auf 16 Jahre senken, scheiterte aber in den Koalitionsverhandlungen am Widerstand der CDU. Heußner und Pautsch fordern die SPD-geführte Große Koalition in Schwerin nun auf, das Wahlgesetz doch noch zu ändern. “Der Landtag hat die Verpflichtung, den verfassungswidrigen Zustand des Wahlmindestalters von 18 Jahren noch vor der Landtagswahl im Herbst 2021 zu beseitigen”, schreiben sie.

“Die Zeit reicht bei Weitem aus”, sagte Heußner im Gespräch mit der NOZ. “Unsere Argumentation, dass der Wahlrechtsentzug für 16- und 17-Jährige verfassungswidrig ist, gibt der SPD natürlich einen neuen Hebel in die Hand. Wenn die CDU bei ihrem Nein bleibt, trüge sie die Verantwortung für eine drohende Wahlwiederholung.”

Mecklenburg-Vorpommern ist eines von mehreren Bundesländern, in denen die Landesverfassung kein Mindestalter von 18 Jahren festschreibt und wo daher die Landtage ein Wahlalter festsetzen müssen. In Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein dürfen 16- und 17-Jährige wählen. In Brandenburg schreibt dies die Landesverfassung vor.

Laut Heußner und Pautsch geht es in Mecklenburg-Vorpommern um die Stimmen von knapp 25.000 16- bis 17-Jährigen. Die unter 18-Jährigen würden 1,85 Prozent der Wahlberechtigten stellen, schreiben sie. Politisch wären SPD und CDU eher die Verlierer einer Wahlalter-Absenkung. “Denn kleinere Parteien und insbesondere die Grünen erhalten in den jüngeren Wählerkohorten deutlich höhere Stimmenanteile”, heißt es in dem Aufsatz der Experten.

 

Neue Osnabrücker Zeitung, 02.11.2020, Foto: Verfassungsrechtler Hermann Heußner hält den Ausschluss 16- und 17-Jähriger von Land- und Bundestagswahlen für ein “überkommenes Relikt aus vergangenen Zeiten.” © Hochschule Osnabrück