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Welche Corona-Regeln jetzt wo gelten

Veröffentlicht von PSM.Media

Coronavirus in Deutschland: Regelungen und Einschränkungen

Berlin- So die Bundesregierung: “Ab dem 2. November gelten deutschlandweit zusätzliche Corona-Regeln. Wichtigste Maßnahme ist es, Kontakte zu anderen Menschen zu reduzieren. Außerdem gilt weiterhin: Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen, ergänzend die Corona-Warn-App nutzen und Räume regelmäßig lüften.”

Die Bundesregierung hat sich um Einheitlichkeit bemüht. Doch nicht überall sind die Regeln gleich – ein Überblick.

Wer darf sich jetzt noch treffen?

Das kommt darauf an, wo man lebt. Grundsätzlich haben Bund und Länder beschlossen, dass sich in der Öffentlichkeit nur Angehörige zweier „Hausstände“ treffen dürfen, also aus zwei Wohnungen, und insgesamt höchstens zehn Leute. Auf der Pressekonferenz vom vergangenen Mittwoch bezeichnete Kanzlerin Merkel: Gruppen feiernder Menschen auch im privaten Raum als „inakzeptabel“. Das lässt Spielraum. Fest steht: Die Regel gilt für einzelne Treffen. An zwei Tagen Menschen aus verschiedenen Haushalten zu treffen, ist also legitim.

Hamburg und Berlin wollen Kinder unter zwölf Jahren nicht mitzählen bei der Zwei-Haushalts-Regel. Baden-Württemberg und Bayern wollen diese Regel auch für private Treffen anwenden. In Bremen sollen sich im Freien zwei Haushalte treffen dürfen, aber auch bis zu fünf Personen, die nicht zusammen wohnen. In Sachsen dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten treffen oder ein Hausstand und fünf weitere Personen – auch aus verschiedenen Hausständen.

Kann man noch auswärts essen, trinken und feiern?

Nein – Restaurants, Bars und Kneipen dürfen keine Gäste mehr empfangen. Viele Clubs und Diskotheken haben aber ohnehin schon seit März zu und müssen auch geschlossen bleiben. Lieferdienste und der Verkauf zum Mitnehmen bleiben aber erlaubt, so war es auch im Frühjahr größtenteils. Für die Gastro-Branche ist das aber allerhöchstens ein Trostpflaster – viele Gastronomen protestiert gegen die Zwangspause. Schließlich haben viele in Hygienekonzepte investiert, um ihre Gäste sicher bewirten zu können. Kantinen bleiben hingegen offen.

Wie sieht es mit Sport aus?

Der Profisport – etwa die Bundesliga – muss wieder gänzlich auf Zuschauer verzichten. Wesentlich mehr Menschen dürften davon betroffen sein, dass Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder und andere Sport-Orte zumachen müssen. Auch der Amateursportbetrieb wird größtenteils eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Erlaubt bleibtIndividualsport, also etwa das Joggen, Walken und Inlineskaten, alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt. Ausnahmen gibt es auch hier wieder, Berlin will Kindern bis zwölf Jahren das Training an der frischen Luft in festen Gruppen von bis zu zehn Personen ermöglichen.

Was macht sonst noch zu?

Fast alles, wo Menschen sich in der Freizeit unterhalten lassen oder entspannen: Theater, Opern, Konzerthäuser, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Tanzschulen, Bordelle. Es lohnt sich aber, auf die Details zu schauen. Während zum Beispiel in Sachsen-Anhalt und Thüringen zumindest die Außenbereiche der Zoos offen bleiben, machen etwa die Zoos in Köln und Stuttgart zu. In Thüringen dürfen Museen ihre Türen für unentgeltliche Bildungsangebote öffnen.

Gottesdienste und Demonstrationen sind im Bund-Länder-Beschluss nicht erwähnt, sie sollen in der Regel erlaubt bleiben – unter Auflagen. Manche Länder halten Bibliotheken, Volks- oder Musikschulen offen, Thüringen zumindest zum Teil auch Museen – hier lohnt ein Blick auf die Regelungen im Heimat-Bundesland.

Auch Friseursalons dürfen unter Auflagen offen bleiben – im Gegensatz zu vielen anderen Dienstleistungen wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios. Möglich bleiben aber medizinisch notwendige Behandlungen etwa in der Physio-, Ergo- und Logotherapie sowie medizinischen Fußpflege. Sachsen-Anhalt will zum Beispiel auch Kosmetik- und Sonnenstudios offen halten, Thüringen hält es ähnlich – auch hier lohnt ein Blick auf die Details im eigenen Land.

Kann man noch verreisen?

Es wird zumindest schwierig. Von Montag an dürfen Hotels und andere Unterkünfte generell keine Touristen mehr aufnehmen, in vielen Ländern müssen schon anwesende Touristen am 2. November oder kurz darauf die Koffer packen und abreisen. Aber auch von Tagesausflügen rät die Politik dringend ab.

Gilt das alles wirklich nur im November?

Erst mal ja. Nach Ablauf von zwei Wochen wollen Bund und Länder wieder beraten, um „notwendige Anpassungen“ vorzunehmen. Schon jetzt gestehen manche Politiker ein, dass es natürlich keine Garantie gäbe, dass die Einschränkungen wirklich auf November begrenzt bleiben.

 

FAZ/ PSM/ Bundesregierung, 02.11.2020, Foto: Systembild für: Welche Corona-Regeln jetzt wo gelten / Lockdown © Robin Higgins