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Corona November-Hilfe, KfW-Schnellkredite, Überbrückungshilfe III

Veröffentlicht von PSM.Media

1. Außerordentlichen Wirtschaftshilfen für November 2020

Berlin- das Bundesfinanzministerium (BMF) und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) haben heute Details zu den in den letzten Tagen in Hochtouren ausgearbeiteten Bedingungen für die außerordentlichen Wirtschaftshilfen für die von den Schließungen unmittelbar und mittelbar betroffenen Unternehmen bekannt gegeben sowie über die KfW Schnellkredite für kleine Unternehmen bis 10 Beschäftigte und den Stand der Ausarbeitung der Überbrückungshilfe III infomiert.

 

1. Außerordentlichen Wirtschaftshilfen für November 2020

  • Unternehmen können Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 beantragen.
  • Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen.
  • Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung gewählt werden.
  • Andere Leistungen für den Förderzeitraum wie Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld werden angerechnet.

Die Antragstellung soll elektronisch durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer erfolgen und die Auszahlung über die Überbrückungshilfe-Plattform. Hier wird es darauf ankommen, dass die Anträge schnell und unkompliziert auf der Plattform gestellt, bearbeitet und die Hilfen zügig ausgezahlt werden können.

 

Solo-Selbstständige sollen hingegen bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000,00 Euro direkt antragsberechtigt sein. 

Unternehmen die Hilfe für November beantragen können.
Antragsberechtigt sind:

  • Alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die auf der Grundlage des MPK-Beschlusses vom 28. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten (direkt betroffene Unternehmen), Wichtig: Hotels werden als direkt betroffene Unternehmen angesehen.
  • Alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den o. g. Maßnahmen
  • betroffenen Unternehmen erzielen (indirekt betroffene Unternehmen).

 

Wir informieren hier sobald weitere Details zu Formalitäten vorliegen.

 

  1. KfW-Schnellkredite für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten

Ebenfalls neu ist, dass KfW-Schnellkredite künftig auch Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten nutzen können. Unternehmen können bei ihrer Hausbank zügig einen Kredit in Höhe von bis zu 300.000 Euro erhalten, abhängig vom Umsatz im Jahr 2019. Eine Kreditrisikoprüfung findet nicht statt, der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.
Mehr Informationen zum Schnellkredit finden Sie hier auf der Website der KfW corona.kfw.de.

  1. Überbrückungshilfe III

Auch die Überbrückungshilfe, also die Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten werden ausgeweitete und die Konditionen nochmals verbessert. Damit reagiert der Bund darauf, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes haben werden. Dazu wird das bestehende Instrument der Überbrückungshilfe zur Überbrückungshilfe III weiterentwickelt. An den Details arbeiten das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft aktuell noch.

 

Wirrwarr um Corona-Hilfen

 

Verband deutscher Unternehmerinnen e. V. (VdU), 05.11.2020, Foto: Systembild für Hilfen @ Horst Tinnes