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Bundesrat fordert Änderungen an der EEG-Novelle

Veröffentlicht von PSM.Media

EEG Reform 2020

Berlin- Der Bundesrat hat am 6. November 2020 umfassend zum Entwurf der Bundesregierung für ein geändertes Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Stellung genommen.

Ziel der Treibhausneutralität

Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Gesetzentwurf das Ziel der Treibhausgasneutralität von Erzeugung und Verbrauch des gesamten Stroms in Deutschland bereits vor dem Jahr 2050 angestrebt wird.

Weitere Maßnahmen erforderlich

Aus Sicht des Bundesrates reichen die Ausbaupfade jedoch nicht aus, um das Ziel eines Anteils von 65 Prozent Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch tatsächlich zu erreichen, weil der zugrunde gelegte Bruttostromverbrauch zu niedrig angesetzt ist.

Steigerung bei Windenergie und Photovoltaik

Deshalb fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, eine Anpassung der Ausbaupfade für die Erneuerbaren Energieträger vorzulegen, damit das 65-Prozent-Ziel bis zum Jahr 2030 planungssicher erreicht wird. Die Länderkammer hält dazu eine deutliche Steigerung des Ausbaus der Windenergie an Land und der Photovoltaik für erforderlich.

Aus Sicht des Bundesrates hat die Stromerzeugung von privaten Haushalten für den weiteren Ausbau besondere Bedeutung, zumal sie Verbraucherinnen und Verbrauchern eine direkte Beteiligung an der Energiewende ermöglicht und die Akzeptanz der Erneuerbaren Energien erhöht. Er fordert daher Entlastungen mit Blick auf die Einbaupflicht für intelligente Messsysteme.

Zubau von Offshore-Windparks beschleunigen

Der Bundesrat begrüßt die im Gesetzentwurf enthaltene neue Ausbau-Perspektive für Offshore-Windenergie, mahnt aber zusätzliche Maßnahmen an, damit der Zubau von Offshore Windparks schon ab 2025 wieder an Fahrt gewinnt und nicht erst ab 2029.

Was die Bundesregierung plant

Nach den Regierungsplänen sollen Kommunen künftig finanziell am Ausbau der Windenergie beteiligt werden. Vorgesehen ist auch eine Verbesserung der Anreize für Mieterstrom sowie der Rahmenbedingungen für Eigenstromerzeugung. Die Förderkosten für Erneuerbare Energien sollen sich durch verschiedene Einzelmaßnahmen reduzieren.

Die EEG-Novelle will ein neues Ausschreibungssegment für große Photovoltaik-Dachanlagen schaffen und Innovationsausschreibungen aufstocken. Andererseits soll sie die Wettbewerbsfähigkeit der stromkostenintensiven Industrie sichern, die durch Anpassungen bei der Ausgleichsregelung mehr Planungssicherheit bei zukünftigen EEG-Entlastungen erhält. Um Erneuerbare Energien weiter in das Stromsystem zu integrieren, sind verbesserte Anreize für neue Anlagentechnik und bessere Steuerbarkeit der Anlagen geplant.

Nächste Schritte

Die Stellungnahme des Bundesrates und die eventuelle Gegenäußerung der Bundesregierung werden dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt. Dieser hat bereits am 30. Oktober 2020 mit der Beratung in 1. Lesung begonnen. Nach Verabschiedung in 2./3. Lesung befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend mit dem Gesetz. Die Bundesregierung will erreichen, dass es zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt.

 

Bundesrat | Presse und Kommunikation, 06.11.2020, Foto: © Foto: PantherMedia l sdecoret