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Maskenpflicht in Düsseldorf rechtswidrig

Veröffentlicht von PSM.Media

Die allgemeine Maskenpflicht in Düsseldorf ist laut Verwaltungsgericht rechtswidrig

DüsseldorfDie allgemeine Maskenpflicht in Düsseldorf ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht am Montag entschieden. Der Anwalt des Klägers zeigt sich zufrieden. Die Verfügung ist aber vorerst noch gültig.

Gericht begründet: Maskenpflicht nicht eindeutig

Nach Ansicht des Gerichts ist der Beschluss der Stadt nicht detailliert genug. Da heißt es zum Beispiel, die Maskenpflicht gelte überall, wo ein Abstand von fünf Metern nicht eingehalten werden könne. Laut Gericht geht das aber deutlich über die Vorgaben der Coronaschutzverordnung hinaus, die einen wissenschaftlich belegten Abstand von anderthalb Metern vorsieht.

Für den Bürger sei nicht eindeutig erkennbar, wo und wann er der Maskenpflicht unterliege, so das Gericht: “Vielmehr müsse er anhand der unbestimmten Begriffe ‘Tageszeit, räumliche Situation und Passantenfrequenz’ selbst über das Vorliegen einer Situation entscheiden, in der ein Begegnungsverkehr ‘objektiv ausgeschlossen’ sei.” Und es kritisiert, dass die Orte für die Maskenpflicht nicht eindeutig genug definiert seien.

Gericht entscheidet: Maskenpflicht im Einzelfall aufgehoben

Bei dem Antragsteller, über dessen Antrag am Montag entschieden wurde, handelt es sich um einen Rentner aus Düsseldorf-Eller. Er wäre laut Gericht als einziger von der Maskenpflicht ausgenommen gewesen. Sein Anwalt, Jochen Lober, sagte der dpa, sein Mandant würde notfalls auch gegen eine nachgebesserte Regelung der Stadt vorgehen. Die von der Stadt zurückgenommene Allgemeinverfügung war laut Lober “juristisch Note 6“.

Dass die Entscheidung des Gerichts die Regel nicht komplett kippt, liegt am Verwaltungsrecht: Geht man gegen eine kommunale Allgemeinverfügung vor, betrifft der Entscheid in der Regel nur den Antragsteller selbst. Geht es zum Beispiel um die Coronaschutz-Verordnung des Landes, gilt eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zunächst für alle Beteiligten – wie vergangene Woche für Fitnessstudios, die weiter geschlossen bleiben müssen.

Fünf weitere Eilanträge noch beim Gericht

Sechs Eilanträge lagen dem Gericht bis Freitagnachmittag insgesamt vor. Die Stadt Düsseldorf hatte die stadtweite Maskenpflicht im öffentlichen Raum am vergangenen Mittwoch eingeführt. Sie galt seitdem in ganz Düsseldorf für Verkehrsteilnehmer, die den Gehweg benutzen. Von der Maskenpflicht ausgenommen waren unter anderem Parks, Grünanlagen und Friedhöfe. Davor hatte die Stadt Düsseldorf für ausgewiesene Zonen eine Maskenpflicht ausgesprochen.

 

WDR/PSM, 10.11.2020, Foto: Maskenpflicht in Düsseldorf rechtswidrig © Christo Anestev/PSM