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Mund-Nasen-Bedeckung bei der Arbeit- Empfehlungen im Überblick

Veröffentlicht von PSM.Media

Arbeiten mit Maske: Empfehlungen zu Tragedauer und -pausen

Berlin- Vielerorts ist Maske-Tragen inzwischen Normalität, schadet das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen der Gesundheit? Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung gibt Entwarnung – und spricht Empfehlungen zu Tragedauer und Erholungspausen für Arbeitgeber und Mitarbeiter aus, die bei der Arbeit über längere Zeit Masken tragen.

“Augenoptiker, Bäcker, Metzger – diese und viele weitere Handwerker tragen bei der Arbeit oftmals über Stunden Masken. Kann das schädlich für die Gesundheit sein? “Den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen liegen aktuell keine Informationen vor, die belegen, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus textilem Gewebe die Atmung in einem gesundheitsgefährdenden Maße beeinträchtigt oder eine sogenannte ‘CO2-Vergiftung’ auslösen könnte”, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Derzeit erhielten die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen vermehrt Anfragen zu diesem Thema.

Empfehlungen, aber keine verbindlichen Vorgaben

Im Gegenteil: Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung befürworten das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB). Sie sehen darin eine Maßnahme, das Risiko einer Tröpfcheninfektionen mit dem Coronavirus zu verringern, wenn der Mindestabstand nicht gewährleistet ist. Die DGUV gibt Arbeitgebern weiter Empfehlungen für das Tragen einer MNB bei der Arbeit in puncto Tragedauer und Erhohlungspausen. Dabei greift sie auf eine Orientierungsshilfe zurück, die sie bereits im Mai 2020 veröffentlicht hat. Die DGUV weist explizit darauf hin, dass diese jedoch keine verbindlichen Vorgaben macht und sich daraus etwa nicht ableiten lässt, dass Hygienepläne und betriebliche Regelungen, die das Tragen von MNB vorsehen, hinfällig sind.

Mund-Nasen-Bedeckung bei der Arbeit: Die Empfehlungen der DGUV im Überblick

Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG die Pandemiesituation im Betrieb zu beurteilen und die notwendigen Schutzmaßnahmen abzuleiten hat.

  • Bei mittelschwerer körperlicher Arbeit empfiehlt die DGUV eine Tragedauer von zwei Stunden mit einer anschließenden Erholungszeit von 30 Minuten.
  • Während der Erholungszeit geht es darum, die MNB abzulegen; eine Arbeitspause ist damit nicht gemeint. Tätigkeiten, die ohne Maske durchgeführt werden, sind weiterhin in der Erholungsdauer möglich.
  • Bei leichter Arbeit ist auch eine Verlängerung der Tragedauer auf drei Stunden denkbar.
  • In der betrieblichen Praxis ist es außerdem oft möglich, situationsbedingt für kurze Zeit die MNB abzunehmen, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Personen gewährleistet werden kann. In diesen Fällen sollte in der Regel bereits eine ausreichende Erholung möglich sein.
  • Die MNB ist bei Durchfeuchtung zu wechseln, spätestens arbeitstäglich.
  • Bei der konkreten Festlegung der Tragezeiten wird dringend empfohlen, den zuständigen Betriebsarzt hinzuzuziehen.

Weitere Informationen zum Schutz vor Corona-Infektionen am Arbeitsplatz geben auch die branchenspezifischen Hinweise der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.”

 

Holzmann Medien GmbH & Co. KG, 12.11.2020, Foto: Mund-Nasen-Bedeckung bei der Arbeit © Engin Akyurt