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Thüringen- Fitnessstudios müssen geschlossen bleiben

Veröffentlicht von PSM.Media

Fitnessstudios in Thüringen müssen sich der Corona-Verordnung des Landes beugen und geschlossen bleiben

Weimar- Die Fitnessstudios in Thüringen müssen sich der Corona-Verordnung des Landes beugen und geschlossen bleiben. Mit Beschlüssen vom 13. und 15. November lehnte das Thüringer Oberverwaltungsgericht in vier Eilverfahren ab, die Verordnung vorläufig außer Vollzug zu setzen, wie das Gericht am Montag mitteilte. Die Beschlüsse seien unanfechtbar, hieß es. Geklagt hatten Fitnessstudios aus Jena, Gera, Saalfeld und Apolda.

Die Kläger hatten vorgebracht, dass es keine nachweisbare Infektion mit dem Corona-Virus in Fitnessstudios gegeben habe. Zudem verstoße es gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn Fitnessstudios dicht machen müssten, sogenannte körpernahe Dienstleistungen im Bereich der Kosmetik, der Massage und Friseursalons sowie bestimmte sportliche Betätigungen dagegen zugelassen würden.

Nach Ansicht des Gerichts zielt die Eindämmungsverordnung insgesamt auf eine Beschränkung physisch-sozialer Kontakte ab. Es gehe also nicht nur um die Verringerung der Gefahr von Infektionsübertragungen. Es spreche einiges dafür, dass die Kontaktreduzierung geeignet sei, die Pandemie einzudämmen. Die Schließung von Fitnessstudios als Begegnungsort von Menschen sei geeignet, erforderlich und angemessen, um dieses Ziel zu erreichen.

 

dpa, 16.11.2020, Foto: Systembild: Fitnessstudios müssen geschlossen bleiben © Pavel Jurča/ PSM.Media